Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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Stufen von 4 auf 3 wird als sinnvoll erachtet. Die Abflachung dürfe nicht zu einer Absenkung des Sparguthabens führen.
Zwei Privatpersonen äussern sich positiv, eine ablehnend. Die eine fordert, dass die PK-Beiträge ausnivelliert werden, damit Stellensuchende über 55 Jahren nicht benachteiligt sind. Ein früherer Sparbeginn sei wünschenswert.
4.4.6 Massnahme für die Übergangsgeneration
Personen, die bei Inkrafttreten der Reform das 40. Altersjahr vollendet haben, wird bei
Beginn des Rentenbezugs das Altersguthaben mit einer Einmalzahlung in dem Umfang erhöht, dass der Nominalwert der Rente, berechnet nach den aktuell geltenden Bestimmungen, erhalten bleibt. Die Vorlage sieht vor, dass die Einmalzahlung über eine zentrale Stelle ausgerichtet wird.
Der vorgeschlagenen Einmalzahlung für die Übergangsgeneration stehen viele Vernehmlassungsteilnehmende kritisch gegenüber. Sie sehen hier noch Optimierungsbedarf. Kritisiert werden in den Stellungnahmen vor allem die Dauer der Übergangsfrist, die "doppelte Schattenrechnung" sowie die zentrale Lösung über den Sicherheitsfonds.
Kantone
Von den 15 Kantonen die sich dazu äussern, befürworten 10 (AI, BS, FR, GE, GR, JU, NE, TI, ZG, VS) die Massnahme für die Übergangsgeneration wie vorgeschlagen. Vorbehalte äussern AR, BL und LU. AR wünscht, dass die Garantie der Leistungen in Schweizer Franken für eine maximale Übergangsfrist von 10 Jahren dezentral durch die Vorsorgeeinrichtung zu erbringen sei. Auch für LU ist die Übergangszeit von 25 Jahren zu lang. Ausserdem erhöhe die Massnahme die Verwaltungskosten, sie führe zu einer systematischen Umverteilung innerhalb und zwischen Pensionskassen und sei zudem mit verschiedenen Unsicherheiten behaftet. Besser wäre es, die BVG-Altersguthaben einmalig um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen.
SO und SZ sind gegen die Massnahme: Für SO ist sie administrativ zu aufwändig, wenig transparent und für die Versicherten kaum nachvollziehbar. Zudem verlangt der Kanton ebenfalls eine Verringerung der Übergangsfrist. SZ verlangt das Streichen dieser Übergangsmassnahme und dafür eine längere Übergangsregelung für die Senkung des MUWS. Falls daran festgehalten werde, solle eine "dezentrale" Lösung für über 55-Jährige getroffen werden.
Parteien und Parteigruppierungen
Die EVP, FDP, SVP und SPS begrüssen, dass eine Kompensationsmassnahme für die Übergangsgeneration vorgeschlagen wird. Am konkreten Vorschlag wird von EVP, FDP und SPS allerdings Kritik geübt. Die EVP ist der Ansicht, dass die Übergangslösung einen wesentlich kürzeren Zeithorizont als die vom Bundesrat vorgeschlagenen 25 Jahre haben sollte. Eine Übergangslösung solle sich auf die über 50-jährigen beschränken. Die FDP ist der Auffassung, eine 25-jährige Übergangsregelung, finanziert aus dem BVG-Sicherheitsfonds, institutionalisiere die Umverteilung im BVG und bestrafe weitsichtige Pensionskassen. Die SPS unterstützt die Massnahme, möchte diese jedoch auch auf Kapitalzahlungen ausdehnen. Zudem müsse die Höhe der Rente allenfalls auch für Frührentnerinnen und Frührentner garantiert werden. Die CVP lehnt die Massnahme in der vorgeschlagenen Ausgestaltung ab. Die Berechnungsbasis im Vorschlag des Bundesrates sei viel zu kompliziert und die Übergangsfrist von 25 Jahren zu lang. Auch die glp äussert sich kritisch: Es solle kein Giesskannenprinzip für Übergangslösungen der beruflichen Vorsorge vorgesehen werden. Es solle eine „dezentrale Lösung“ vorgesehen werden, welche individuelle, massgeschneiderte Lösungen innerhalb der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen ermögliche.