Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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unterschieden, müssten der Mindestquotensatz für die Volldeckung bei mindestens 95 Prozent und derjenige bei Teildeckung bei mindestens 97 Prozent liegen.

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung

Von den Fachverbänden und Vorsorgeeinrichtungen werden die Massnahmen im Bereich Mindestquote mehrheitlich kritisch gesehen. Sowohl die SAktV, die SKPE wie auch die Publica lehnen eine Anpassung ab, da das Geschäft der Vollversicherung für die berufliche Vorsorge wichtig sei und mit einer Anpassung gefährdet werden könnte. Das Geschäft müsse betriebswirtschaftlich betrieben werden können. Der ASIP und GIP begrüssen zwar die Überprüfung, möchten aber vor einer Zustimmung zur Anpassung die entsprechenden Resultate kennen. inter-pension äussert ähnliche Vorbehalte, lehnt eine Anpassung aber nicht grundsätzlich ab. SIBA, VVP und Vorsorgeforum lehnen eine Anpassung ab, PK-Netz begrüsst sie. Der SVV ist ebenfalls gegen eine Anpassung der Mindestquote, wie auch der SAktV. Bei einer Erhöhung der Mindestquote könne das Geschäft der beruflichen Vorsorge

– im Besonderen das Vollversicherungsmodell – kaum mehr betriebswirtschaftlich betrieben werden. Die erzielten Renditen seien in der Vergangenheit keinesfalls überhöht gewesen, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Risiken, die mit dem Geschäft verbunden seien. Der SVV lehnt auch eine differenzierte Mindestquote klar ab, dies vor allem aus praktischen Gründen. So würde eine Aufteilung des Versichertenbestandes die Diversifikationsmöglichkeiten senken und entsprechend höhere Kosten verursachen. Wie SAV/economiesuisse fordert auch der SVV, dass die Kompetenz der vorübergehenden Senkung der Mindestquote der FINMA zugewiesen wird.

Übrige

9 Mitgliederverbände des SGV (SBC, SFF, Spirituosenverband, Schuhhändler-Verband, VSCS, VTS, Fromarte, coiffuresuisse, interieursuisse) lehnen eine Anpassung der

Mindestquote mit der gleichen Begründung wie der SGV ab. Auch das cp äussert sich ablehnend.

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) fordert wie der SGB höhere Mindestquoten und teilt die Skepsis der SPS gegenüber der Möglichkeit der temporären Senkung der Mindestquote durch den Bundesrat. Dieselben Forderungen nach einer Erhöhung der Mindestquote erheben auch der vpod und transfair.

Die DOK begrüsst eine Erhöhung der Überschussbeteiligung und spricht sich bezüglich Mindestquote für Variante 1 mit einem einheitlichen Satz von 94 % aus. Auch SSR und SVS befürworten zur Ermittlung der Überschussbeteiligung die Variante 1.

4.6.2 Institutionelle Massnahmen im Bereich VAG – Finanzierung Umwandlungssatz

Mit der Einführung einer zusätzlichen Prämienart zur Finanzierung des Umwandlungssatzes sollen die Kosten des Sparprozesses transparenter gemacht und eine entsprechende Umverteilung zulasten des Risikoprozesses verhindert werden.

Die Einführung einer zusätzlichen Prämienart zur Finanzierung von Rentenumwandlungsverlusten bzw. des Rentenumwandlungssatzes wird grossmehrheitlich begrüsst. Sie diene insbesondere der Herstellung von Transparenz und sei entsprechend sinnvoll.

Die Kantone LU, ZG, FR, SO, BS, AI, GR, TG, VD, NE, JU begrüssen die Einführung. Kein Kanton äussert sich negativ. Von den politischen Parteien stimmt die FDP der Einführung explizit zu. Von den Spitzenverbänden der Wirtschaft stimmen SAV/economiesuisse zu, jedoch unter der Bedingung, dass der Mindestumwandlungssatz gesenkt wird. Der SGV nimmt nicht konkret zur Einführung Stellung, lehnt aber wie oben erwähnt alle Massnahmen