Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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Politische Parteien und Parteigruppierungen

Von den politischen Parteien unterstützen die SPS und die GPS eine Anpassung der Mindestquote. Für die SPS gehen die vorgeschlagenen Massnahmen jedoch nicht weit genug. Sie fordert mindestens 95 % bei Variante 1. Für die Partei wäre eine Differenzierung der Mindestquoten gemäss Variante 2 denkbar, die Quoten müssten dann allerdings 95 %/97 % betragen. Zudem steht sie der Regelung, dass der Bundesrat die Mindestquote unter gewissen Umständen temporär senken kann, skeptisch gegenüber. Im Bereich der Risikoprämien fordert die SPS griffigere Massnahmen als die vorgeschlagenen. Insbesondere müsse im Bereich "Missbräuchlichkeit" die entsprechende Schwelle bedeutend tiefer angesetzt werden. Die FDP und SVP sind gegen eine Anpassung der Mindestquote, da sie weitgehend unbegründet sei. Für die FDP fehlt der Nachweis der Notwendigkeit bzw. das entsprechende Gutachten. Weiter sollte die Verwaltung einen Vorschlag für einen Mechanismus zur Debatte stellen, welcher den Wettbewerb nicht weiter einschränke und einfacher verständlich sei. Für die EVP wiederum steht nicht der Prozentsatz im Vordergrund, sondern eine unmissverständliche Methode (brutto vs. netto). Auch für die PdA steht die Methode im Vordergrund, sie fordert eine Umstellung auf die ergebnisbasierte Methode. Die SP 60+ lehnt die Beteiligung privater Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich ab.

Spitzenverbände der Wirtschaft

Von den Spitzenverbänden der Wirtschaft sind SAV/economiesuisse und der SGV gegen eine Anpassung. Sie verweisen darauf, dass die tatsächliche Ausschüttungsquote bereits heute über 92 % liege und das Vollversicherungsmodell für die KMU wichtig sei. Für SAV/economiesuisse ist wichtig, dass die Lebensversicherer das Geschäft weiterhin nach betriebswirtschaftlichen Kriterien betreiben können. Die Renditen der Versicherer seien heute keineswegs hoch. Der Nachweis der Notwendigkeit einer Erhöhung sei bisher nicht erbracht worden. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass der Wettbewerb zwischen den Anbietern spiele. Zudem fordern SAV/economiesuisse, dass die Kompetenz der vorübergehenden Senkung der Mindestquote der Eidgenössischen Finanzmarkaufsicht (FINMA) zugewiesen werden müsse. Unterschiedliche Mindestquoten für Risikoversicherung und Vollversicherung sind aus Sicht der beiden Verbände keine taugliche Lösung. Weil die meisten Versicherer unterschiedliche Vorsorgemodelle anbieten, müssten im Risikogeschäft je nach Modell unterschiedliche Kollektive gebildet werden, was wiederum kostentreibend wäre. Die Bestrebung für mehr Transparenz im Bereich Risikoprämien wird vom SAV/economiesuisse begrüsst, jedoch müsse gleichzeitig der Mindestumwandlungssatz auf ein vertretbares Mass gesenkt werden. Der SGV lehnt alle vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich der Lebensversicherer grundsätzlich ab. Diese würden keinen Mehrwert bringen, jedoch erheblich Kosten verursachen. Der SGB, KV Schweiz und Travail.Suisse befürworten eine Anpassung. Alle drei Verbände fordern eine höhere Mindestquote als im Bericht vorgeschlagen, mindestens 95 %. Die Arbeitnehmerverbände argumentieren, dass sowohl die überhöhten Risikoprämien wie auch die Gewinne der Versicherer in diesem Geschäftszweig begrenzt werden müssen, da dieser ein Teil des Sozialversicherungssystems sei. Bis dato seien die Gewinne zu hoch, insbesondere aufgrund eines erheblichen Missverhältnisses zwischen Ertrag und Aufwand im Risikoprozess. Entsprechend fordern auch die Arbeitnehmerverbände eine tiefere Schwelle in Bezug auf die Missbräuchlichkeit. Der SGB fordert zudem, dass künftig auf das Konstrukt des Überschussfonds verzichtet wird. Dieser sei im Sozialversicherungssystem systemfremd. Die Überschüsse sollten künftig direkt an die Versicherten ausgeschüttet werden. Konkret fordert der SGB bezüglich Mindestausschüttungsquoten 92 bis 95 % für den Sparprozess, 97 % für den Risikoprozess sowie einen ausgeglichenen Kostenprozess. KV Schweiz würde die ergebnisbasierte Methode bevorzugen, kann aber auch die ertragsbasierte akzeptieren, sofern die Quote erheblich erhöht würde. Für Travail.Suisse ist eine Differenzierung der Mindestquotensätze denkbar. Würde in Bezug auf die Mindestquote zwischen Volldeckung und Teildeckung