Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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Betreuungsangebot in der ganzen Schweiz ausreichend und erschwinglich ist und die Anreizstrategie des Bundes auf diesem Gebiet fortgesetzt wird. Die SPS kann sich allenfalls auch eine Härtefallregelung vorstellen. Die glp begrüsst die vorgesehene Anpassung der Berentung von Witwen und Witwern an die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse, fordert indessen weitergehend eine komplette Gleichstellung von Mann und Frau, indem Witwen- und Witwerrenten komplett symmetrisch ausgestaltet werden (Erlöschen der Rente, wenn das jüngste Kind 18-jährig wird). Nach Meinung der CSPO geht die Reform hier zu wenig weit. Grundsätzlich sollten Witwenrenten nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes ausbezahlt werden, mit Übergangsregelung bzw. Ausnahmeregelung für über 50-jährige Frauen und Witwen mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem sollen die Auslandzahlungen diskutiert werden. Die BDP hält die Anpassungen bei den Witwenrenten zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich für sinnvoll, gewisse Zweifel hat sie jedoch bei der Streichung der Rente für Frauen, die keine Erziehungspflichten mehr haben, da diese nicht überall und jederzeit wieder in das Berufsleben einsteigen können. Die CVP unterstützt den Wegfall der Renten für kinderlose Frauen (mit entsprechenden Übergangsregelungen), steht aber dem Vorschlag, die Rente für Eltern, die keine Betreuungs- oder Erziehungspflicht mehr haben, zu streichen, skeptisch gegenüber. Solange beispielsweise Familienmanagement, Erziehungs- und Betreuungskompetenzen bei der Anstellung von Wiedereinsteigerinnen nicht vermehrt als Qualifikation berücksichtigt werden, können sie eine Streichung der Witwenrente nicht unterstützen. Die EVP ist mit den Änderungen bei den Witwen- und Waisenrenten mehrheitlich einverstanden, findet aber eine Streichung für Witwen mit erwachsenen Kindern heikel. Sie erachtet es zudem als ungerecht, dass für den Entscheid Witwenrente ja oder nein einzig und allein ausschlaggebend sein soll, ob die Frau im Zeitpunkt der Verwitwung Betreuungspflichten für ein Kind wahrzunehmen hat oder nicht. Sie schlägt für diese Fälle ein anderes Modell vor, mit einer Abstufung nach Jahren nach der Verwitwung.

Auf keine Akzeptanz stösst der Vorschlag bei der SP60+, PSG 60+ und den SVP Senioren Kanton Bern. Die SPS-F bietet erst Hand dazu, wenn verschiedene Frauendiskriminierungen behoben sind. Die CVP-F stimmt der Streichung der Witwenrente für kinderlose Witwen zu, erachtet es aber als unerlässlich, für Witwen mit Kindern über 18/25 eine finanzielle Unterstützung zu gewähren.

Dachverbände der Gemeinden und Städte

Für den Städteverband sind Anpassungen bei den Leistungen für Witwen sachlogisch und zukunftsgerichtet; sozialpolitisch ist eine Kürzung aber heikel und eine Mehrheitsfähigkeit fraglich. Mit einer grosszügigen Übergangsregelung könnte eine bessere Akzeptanz geschaffen werden. Die andern äussern sich nicht dazu.

Spitzenverbände der Wirtschaft

Der SGV begrüsst die beantragten Anpassungen ausdrücklich, weil dieses Sparpotential angesichts der gewaltigen Finanzierungslücken zwingend erschlossen werden muss. Dass Frauen nach dem Hinschied ihres Ehemannes einer Erwerbsarbeit nachgehen, wird als zumutbar erachtet; allenfalls könnte als Kompensation eine bedarfsabhängige Härtefallregelung eingeführt werden. Die vorgeschlagene Übergangsregelung wird als zu kompliziert abgelehnt. Der Bauernverband befürwortet die Massnahmen, da sie den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen. Auch wenn es vereinzelt zu Härtefällen kommen kann, ist die Lösung zukunftsgerichtet und in Kombination mit den grosszügigen Übergangsbestimmungen vertretbar.

Der SGB erachtet es als richtig, dass Hinterlassenenleistungen künftig stärker an die Betreuungspflichten geknüpft werden. Insofern erachtet er es als angemessen, dass für verwitwete Frauen, die nie Kinder hatten, der Anspruch auf eine Rente (mit den vorgeschlagenen Übergangsmassnahmen) wegfallen soll. Um Härtefälle abzufedern, soll für kinderlose