Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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Kantone
9 Kantone (BE, UR, NW, GL, FR, SH, AR, AG, SG) sagen nichts zu diesem Thema. Diejenigen Kantone, die sich dazu äussern, nehmen die schrittweise Anpassung der Witwenrenten an die derzeit geltende Regelung der Witwerrenten grundsätzlich positiv auf (ZH, LU, SZ, ZG, BS, AI, GR, TG, TI, VD, VS, GE, OW, BL, JU). TI sieht allerdings Handlungsbedarf bei der 3. Säule. Sie müsste für die Betroffenen attraktiver gestaltet werden, damit diese darauf zurückgreifen. Ein sozialversicherungsrechtliches Konzept, das auf der Versorgerehe basiert, hat gemäss BL grundsätzlich ausgedient; das Finanzieren eines Ersatz- oder Zusatzeinkommens ist nur während einer Zeitspanne gerechtfertigt, in der Pflege- und Erziehungsaufgaben wahrgenommen werden. Die Abschaffung der Witwenrente für kinderlose Witwen und die Verschiebung (tiefere Witwenrente und höhere Waisenrente) erachten einige explizit als nachvollziehbar und zielgerichtet und im 21. Jahrhundert als vertretbar und zeitgemäss (AI, TG, GE ,OW und SO (letzterer bezüglich kinderlose Witwen); angesichts der langen Übergangsfristen sei diese Einsparung sozialpolitisch zumutbar (OW). Insbesondere die verstärkte Ausrichtung auf die Kinderbetreuung mit der Senkung der Witwen- und Witwerrenten auf 60 Prozent einer Altersrente und der Anhebung der Waisenrenten auf 50 Prozent erfährt als zielgerichtete Anpassung an die veränderten Rollen- und Erwerbsgewohnheiten Zustimmung (SZ, LU, OW, ZG, BS, BL, AI, JU). NE kann nicht nachvollziehen, dass an der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen festgehalten wird und ist daher mit der Gewährung einer lebenslangen Rente für Frauen mit Kindern nicht einverstanden. Vielmehr soll die Autonomie der Individuen gefördert werden, indem die Witwen- und Witwerrenten ganz aufgehoben und die Waisenrenten verbessert werden. Für kinderlose Witwen im Vorruhestandsalter schlägt NE bessere Übergangsmassnahmen vor.
Auch wenn die Anpassungen bei den Hinterlassenenleistungen im Grundsatz unterstützt werden, äussern einige Kantone Bedenken. OW, ZG, BS, BL, GR, GE und JU weisen auf Schwierigkeiten der betroffenen Frauen im Erwerbsleben hin (Ungleichbehandlung, geringere Chancen wegen schlechterer Ausbildung, Rollenverteilung und Erwerbsunterbrüchen). Um den Schwierigkeiten entgegenzutreten, braucht es arbeitsmarktliche Unterstützung (AI, OW), bzw. Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (VS). Insbesondere wegen der Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg werden auch Härtefälle bis hin zu Sozialhilfefällen befürchtet, die es mit entsprechenden Massnahmen (z.B. EL) aufzufangen gelte. Stattdessen könnte an kinderlose Witwen auch eine einmalige Abfindung ausgerichtet oder deren Altersschwelle für die Rentenberechtigung angehoben werden (SO). Vereinzelt wird ein Kostenanstieg bei den EL/Sozialhilfe befürchtet (ZH), bzw. die EL dürfen für AG nicht zum Auffangbecken werden. Mit den Übergangsregelungen explizit einverstanden sind BL und GR. TG wünscht aus administrativen Gründen eine Vereinfachung der Übergangsregelungen.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Bei zwei Parteien (FDP, SPS) stossen die vorgeschlagenen Anpassungen auf grundsätzliche Zustimmung, bei der SPS nicht vorbehaltslos. Zwei Parteien (glp, CSPO) würden noch mehr in Richtung Gleichstellung zwischen Witwen und Witwern gehen. Drei Parteien (BDP, CVP, EVP) sind mit den Änderungen bei den Witwen- und Waisenrenten grundsätzlich einverstanden, distanzieren sich aber vom Vorschlag, die Renten für Witwen mit erwachsenen Kindern zu streichen. Zwei Parteien (GPS, PdA) sind grundsätzlich gegen Leistungsreduktionen bei den Frauen. Nach Meinung der SVP sollten Änderungen bei den Hinterlassenenleistungen in einer nachgelagerten Vorlage behandelt werden.
Die Parteien begründen ihre Stellungnahmen wie folgt: Für die FDP ist die geforderte Anpassung der Witwenrenten korrekt und zeitgemäss, aber auch mutig. Die SPS stimmt grundsätzlich zu, da die davon betroffenen, heute noch jüngeren Mütter mit Erziehungsaufgaben ohnehin Berufs- und Familienleben unter einen Hut bringen wollen. Sie widersetzt sich der Reduktion der Witwenrente von 80 auf 60 % nicht, verlangt aber, dass das familienexterne