Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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(Koordination 1. und 2. Säule wird dadurch aufgehoben), der SVV (willkürlich gewählte Sparmassnahme), die KGAST, Pensionskasse Manor, SKPE (Reduktion der Witwenrente könnte Reformpaket zum Scheitern bringen). Der VVP äussert sich nur zu den Übergangsbestimmungen: Er erachtet die Alterslimite 50 aus Spargründen zu tief und wünscht eine einfachere Übergangsregelung.

Übrige

Suissetec, das cp, die AUF und die SKG sowie GastroSuisse stimmen dem vorgeschlagenen Massnahmenpaket zu, wobei die AUF noch weiter gehen möchte und eine gleiche Ausgestaltung wie bei den heutigen Witwerrenten vorschlägt. Für die SKO ist die Gleichbehandlung der Geschlechter ein zentrales Anliegen, weshalb sie gegen eine Besserstellung der Witwen ist. Eine weitgehende Angleichung an die Voraussetzungen für Witwerrenten fordert ebenfalls eine Privatperson (M.Z.), die zudem weitere Modalitäten der Ausgestaltung (Rentenexport, Renten an Geschiedene, grosser Altersunterschied beim Ehepaar, Stiefkinder und leibliche Kinder, Übergangsregelung) thematisiert. Für die SKG hat ein sozialversicherungsrechtliches Konzept, das auf der Versorgerehe basiert, ausgedient.

8 Mitgliederverbände des SGV (Spirituosenverband, SBC, SFF, Fromarte, VTS, coiffuresuisse, VSCS, der Schuhhändler-Verband) begrüssen die Anpassungen. Der Schweizerische Verband der Innendekorateure und des Möbelfachhandels (interieursuisse) lehnt die Vorschläge betreffend Witwen- und Witwerrenten ausdrücklich ab; von einem Ehepaar, das die traditionelle Rollenverteilung wähle und der Mann ein grösseres Einkommen erziele, profitiere auch die AHV, weshalb sich dies im Todesfall nicht zum Nachteil der Frau auswirken dürfe.

Die SGHVR begrüsst grundsätzlich die geplante Angleichung, möchte aber, dass die Frage des Alters einer verwitweten Person nochmals geprüft wird, wegen der Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Höheren Waisenrenten stimmen sie zu und regen an, eine altersbedingte Abstufung zu prüfen.

Ebenrain-Konferenz steht den Anpassungen offen gegenüber, stört sich aber, dass Witwen mit Kindern den Witwen ohne Kinder gleichgesetzt werden. transfair bejaht (übereinstimmend mit Travail.Suisse) den Wegfall der Rente für Kinderlose und die Senkung des Witwenrentenbetrages, strebt aber für Witwen mit erwachsenen Kindern eine andere Regelung an. Suisseculture (anlehnend an die Stellungnahme des SGB) lehnt die Abschaffung von Witwenrenten für Frauen mit erwachsenen Kindern ab.

Für die Movimento Papageno müssen Witwen und Witwer unbedingt gleich behandelt werden. Die Neugestaltung der Hinterlassenenrenten gehe zwar in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Es sei inakzeptabel, dass Witwen mit erwachsenen Kindern und einem hohen Lohn noch Anspruch auf eine Witwenrente haben. Ausserdem soll die Ungleichbehandlung von geschiedenen Frauen und Männer abgeschafft werden. Renten für geschiedene Frauen seien nicht mehr gerechtfertigt, da diese bereits vom Splitting und der Teilung der Freizügigkeitsleistungen profitieren.

hotelleriesuisse (übereinstimmend mit dem SAV/economiesuisse) möchte das Thema in einer späteren Vorlage anpacken. FER hat angesichts der zugenommenen Erwerbstätigkeit der Frauen Verständnis für diese Anpassungen in der AHV, möchte dieses reformgefährdende Thema in einer separaten Vorlage behandeln.

Bei Unia stösst die Herabsetzung der Witwenleistungen auf entschiedenen Widerstand. Es sei schockierend, diese mit der Gleichstellung der Geschlechter zu begründen, solange eine unbestreitbare Lohndiskrimination bestehe. Justitia und Pax lehnen die Massnahme ebenfalls ab, weil eine generelle Streichung von Witwen- und Witwerrenten für Personen ohne Betreuungspflichten ethisch nicht vertretbar sei.