Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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Übrige Die SKOS, das kf, Suisseculture, Justitia et Pax, die SKG, der SVAMV, transfair und die
Ebenrain-Konferenz sowie zwei Privatpersonen (T.B, M.M.) befürworten die Senkung der Eintrittsschwelle. Die SKG weist allerdings darauf hin, dass die BVG-Beiträge die Löhne vor der Pensionierung mindern werden, ohne dass der Existenzbedarf nach der Pensionierung besser abgedeckt würde. Sie vermisst bei der Darstellung im Bericht die nötige Differenziertheit. Der SVAMV schliesst sich dem an und fordert, dass zusätzlich mehrere Teilpensen kumuliert und das Total in der beruflichen Vorsorge versichert werden. transfair weist darauf hin, dass diese Massnahme es den Arbeitgebern erschwere, die Versicherung in der beruflichen Vorsorge systematisch zu umgehen. Zudem verbessere sich für die neu versicherten Personen der Schutz gegen Invalidität und Tod.
Die SGHVR äussert sich eher kritisch aufgrund der nicht unwesentlichen Ausweitung des versicherten Lohnes und damit der Lohnnebenkosten. Die volkswirtschaftlichen Implikationen sollten genauer untersucht werden. Unter dem Titel Kompensation sollte kein Leistungsausbau vorgesehen werden.
Das KMU-Forum lehnt die Senkung der Eintrittsschwelle ab. Die Massnahme führt seines Erachtens zu einer Erhöhung der Kosten für die Arbeitgeber und die Vorsorgeeinrichtungen. Der effektive Nutzen sollte zunächst untersucht werden. 9 Mitgliederverbände des SGV mit weitgehend gleichen Stellungnahmen (SBC, SFF, VTS, Spirituosenverband, Schuhhänd-
ler-Verband, Fromarte, coiffuresuisse, interieursuisse, VSCS) lehnen die Herabsetzung
der Eintrittsschwelle mit derselben Begründung wie der SGV ab. hotelleriesuisse und GastroSuisse lehnen den Vorschlag als viel zu teuren und zu wenig wirksamen Leistungsausbau ebenfalls ab.
4.11 Festlegung des Mindestzinssatzes ex post
Mit der ex-post Festlegung des Mindestzinssatzes soll den tatsächlich erzielten Renditen besser Rechnung getragen werden können.
Zu diesem Vorschlag äussern sich rund 50 Vernehmlassungsteilnehmende. Die Mehrheit lehnt ihn ab. Insbesondere das Echo seitens der Fachverbände und Vorsorgeeinrichtungen fällt negativ aus: Die Festlegung des Mindestzinssatzes ex post bringe keinen nennenswerten Mehrwert und verkompliziere das System, insbesondere durch die Führung zweier Zinssätze im gleichen Jahr.
Kantone
Drei Kantone äussern sich positiv zur ex-post Festlegung des Mindestzinssatzes (VD, GR, AI), zwei ablehnend (UR, SZ). AI argumentiert, dass das heutige Verfahren zwar berechenbarer sei, aber eigentlich immer falsch. Mit der ex-post Festlegung könne man sich an den tatsächlichen Ergebnissen der Kassen orientieren. SZ beantragt eine Neuformulierung im Sinne von "der Bundesrat legt den Mindestzinssatz jeweils im Voraus für das folgende Jahr fest". UR argumentiert, dass das Verfahren dadurch verkompliziert würde und der Effekt über die Jahre hinweg zudem gering sei.
Parteien und Parteigruppierungen
Von den politischen Parteien begrüsst nur die SPS explizit die ex-post Festlegung, mit dem Argument, dass der Mindestzinssatz so näher an den tatsächlichen Ergebnissen der Kassen liegen würde, was auch für das Vertrauen in die 2. Säule wichtig sei. Alle andern Parteien und Parteigruppierungen, die dazu Stellung nehmen, lehnen die die ex-post Festlegung ab