Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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ten könnten Auswirkungen auf die Arbeitsplätze haben und Schwarzarbeit fördern. SAV/economiesuisse machen geltend, dass die durch die Massnahme angesparten Altersguthaben kaum zu einer vernünftigen Gegenleistung in Form späterer Renten führen würden, die zusätzlichen Verwaltungskosten aber hoch wären.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger, Selbstständigerwerbende
Verschiedene Organisationen für Senioren (PS, SSR, AVIVO, FSR), Organisationen für
Behinderte (DOK, PI, PMS, Blinden- und Sehbehindertenverband, Retina Suisse),
verschiedene Frauenorganisationen (EKF, alliance F, Wyber Net, Frauenzentrale Zürich, GrossmütterRevolution) sowie einige weitere aus dieser Kategorie (PF, SBK, EKFF, vpod) begrüssen die tiefere Eintrittsschwelle. Insbesondere wird von vielen der bessere Versicherungsschutz für Teilzeitbeschäftigte hervorgehoben. Der vpod ist überzeugt, dass der Missbrauch der Eintrittsschwelle durch Tiefhalten der Beschäftigung damit weitgehend zurückgedrängt werden kann. Einige Behindertenorganisationen (DOK, PI und PMS) machen geltend, dass die Herabsetzung der Eintrittsschwelle auch im Zusammenhang mit der Invaliditätsvorsorge von grosser Bedeutung sei, weil heute weniger als die Hälfte der IV-Rentenbeziehenden eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge erhalten und Leute mit gesundheitlicher Beeinträchtigung häufig in den letzten Jahren vor Beginn der Invalidität nur noch schlecht bezahlte Stellen finden. Der SBK, alliance F und die EKF weisen allerdings darauf hin, dass entgegen den Aussagen im Bericht die Ersatzquote bei tiefen Einkommen gar nicht oder nur geringfügig verbessert werde: die Löhne würden vor der Pensionierung gemindert, ohne dass der Existenzbedarf nach der Pensionierung besser abgedeckt werden könnte.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
Klar befürwortet wird die Senkung der Eintrittsschwelle von PK-Netz, BVK und IZS. PK-Netz weist darauf hin, dass vor allem Mehrfach- und Teilzeitangestellte profitieren werden und der verbesserte Risikoschutz bei Invalidität und Tod von erheblicher Bedeutung sei. Die BVK ist der Ansicht, dass mit der Massnahme das Armutsrisiko im Ruhestand gesenkt werden könne, was sich positiv auf EL und Sozialhilfe auswirken werde. Der ASIP erachtet die Herabsetzung als prüfenswert. Sozialpolitisch hätte die Massnahme eine positive Wirkung, technisch wäre die Anpassung möglich. Allerdings wären finanzielle Konsequenzen nicht zu verkennen. Deshalb sollte der Entscheid den Sozialpartnern überlassen werden. Der Sicherheitsfonds BVG geht davon aus, dass die neu unterstellten Personen überwiegend bei der Auffangeinrichtung versichert wären. Es sei anzunehmen, dass die Massnahme zu einem Anstieg bei den Insolvenzleistungen führen würde und auch die Zahl der der Zentralstelle 2. Säule zu meldenden kontaktlosen Guthaben in geringer Höhe zunehmen würde. Die Veska Pensionskasse und Groupe Mutuel begrüssen eine Senkung der Eintrittsschwelle, allerdings nicht so tief wie vorgeschlagen, sondern auf5/8 der maximalen AHV-Rente (aktuell 17'550 Franken) bzw. 130 % der minimalen AHV-Rente (aktuell 18'252 Franken).
Die SKPE, SAktV, VVP, inter-pension, Vorsorgeforum, SVV, Treuhand Suisse, Allvisa Vorsorge, GastroSocial, Pensionskasse des Kantons Schwyz und Publica lehnen die
Senkung der Eintrittsschwelle ab. Mehrere Teilnehmende (SKPE, VVP, inter-pension, SVV,
Allvisa Vorsorge und Pensionskasse des Kantons Schwyz) weisen darauf hin, dass die
Massnahme in der Gesamtbetrachtung der 1. und 2. Säule zu einer Überversicherung und zu einem für die betroffenen Versicherten schlechten Kosten-/Nutzenverhältnis führen würde. Die SKPE erinnert daran, dass das Ziel der Vorlage der Erhalt des Vorsorgeschutzes und nicht der Ausbau ist. Der VVP und der SVV weisen auf die hohen Verwaltungskosten hin. Sie befürchten zudem, dass die höheren Lohnkosten zu einem Beschäftigungsrückgang führen könnten.