Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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zu erhöhen, regen sie an, gleich auf Stufe Bundesgesetz zu verankern, dass der jeweilige Ausgleichsfonds diese Kosten trage. Die parlamentarischen Diskussionen um die Kosten des Familienzulagenregisters hätten gezeigt, dass eine klare Regelung für alle Beteiligten nur Vorteile bringt. Sie schlagen daher vor, im Gesetz zu präzisieren, dass die Finanzierung der Datenübertragung durch die Ausgleichsfonds erfolgt.
4.17 Weitere Anpassungen in der beruflichen Vorsorge
4.17.1 Paritätische Verwaltung der Vorsorgeeinrichtungen
Die Arbeitnehmenden sollen die Möglichkeit erhalten, für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in das oberste Organ Kandidatenlisten vorzuschlagen. Zudem soll das aktive und passive Wahlrecht der Arbeitnehmenden im Gesetz verankert werden.
35 Vernehmlassungsteilnehmende nehmen zur Verankerung des aktiven und passiven Wahlrechts der Arbeitnehmenden und zum System der Listenwahl bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter ins oberste Organ Stellung. 19 unterstützen den Vorschlag, 16 lehnen ihn ab.
Kantone
Die 5 Kantone, die sich zur paritätischen Verwaltung äussern, befürworten die Änderung (SZ, AI, GR, GE, JU). GE macht geltend, dass die Umsetzung der paritätischen Verwaltung in der Praxis stark davon abhänge, um welche Art Vorsorgeeinrichtung es sich handle (autonome Kasse, Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung). Es sei wichtig, dass die Regeln und Ausnahmen für alle Vorsorgeeinrichtungen klar und identisch sind.
Die politischen Parteien, Behörden und Dachverbände der Gemeinden und Städte
lassen sich dazu nicht vernehmen.
Spitzenverbände der Wirtschaft
Vier Spitzenverbände der Wirtschaft beziehen Stellung zur Verankerung des aktiven und passiven Wahlrechts der Arbeitnehmer (SAV/economiesuisse, SGV und SGB). Positiv äussert sich einzig der SGB. Er erachtet die Möglichkeit, Kandidatenlisten vorzuschlagen und Listenwahlen durchzuführen als ein gutes Instrument zur Stärkung der Mitwirkungsrechte. Weiter sollte seines Erachtens der Kündigungsschutz für gewählte Stiftungsratsmitglieder ausgebaut werden. SAV/economiesuisse und der SGV sehen keinen Handlungsbedarf. Der SGV erachtet das vorgeschlagene Wahlprozedere zudem als viel zu kompliziert und aufwändig.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger, Selbstständigerwerbende
Die Interessenvertreter der Senioren, der SSR und SVS, stimmen der vorgeschlagenen Änderung zu. Sie erwarten, dass damit der freiwillige Beizug von Rentnervertretern gefördert werde. Auf diese Möglichkeit sollte im Kommentar ausdrücklich hingewiesen werden.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
Von den Gruppierungen dieser Kategorie unterstützen fünf Teilnehmende die Verankerung des aktiven und passiven Wahlrechts und der Listenwahl (ARPIP, ASIP, SKPE, SAktV, IZS, Publica). ARPIP würde gerne noch weiter gehen, da die Teilnahme von Repräsentanten von Arbeitnehmerverbänden nach wie vor nur möglich sei, wenn das Reglement dies vorsehe. Das Reglement werde durch das paritätische Organ erlassen und damit könnten die Arbeitgebervertreter eine solche Änderung oftmals blockieren. Das widerspreche dem Paritätsprinzip. Die Arbeitnehmer müssten in jeder Vorsorgeeinrichtung die Möglichkeit haben, Arbeit-