Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/34: Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes (SERVG) und der Verordnung (SERV-V) · 15 Seiten
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Der SBV begrüsst die Flexibilisierung des maximalen Deckungssatzes bei der Lieferantenkreditversicherung von 85 auf 95 Prozent, da diese den Exporteuren von landwirtschaftlichen Spezialitäten zu Gute käme.
Der SVV vertritt die Ansicht, dass gemäss der Teilrevisionsvorlage theoretisch eine Erhöhung des Deckungssatzes auf 100 Prozent möglich wäre. Die Notwendigkeit für einen derart weitgehenden Deckungsschutz sieht der SVV allerdings nicht gegeben. Weiter befürchtet der SVV, dass mit der Präzisierung der Generalausnahmeklausel für Geschäfte, welche nicht eine schweizerische Wertschöpfung von 50 Prozent erreichen, eine Geschäftsausweitung und damit eine Verdrängung des Angebots durch private Versicherer absehbar ist. Der SVV schlägt vor, den Begriff der Angemessenheit genauer zu definieren.
Scienceindustries unterstützt die Einführung einer Ermessensregelung anstelle der Ausnahmeklausel bei Exportgeschäften mit einem Wertschöpfungsanteil von weniger als 50 Prozent, weil die damit angestrebte Flexibilisierung den wirtschaftlichen Erfordernissen der Zeit entspreche.
Der Arbeitgeberverband schliesst sich auch hier der Stellungnahme von Economiesuisse an und verzichtet dementsprechend auf eine eigene Stellungnahme.
5.5. Weitergehende Stellungnahmen
NW fände es hilfreich, wenn die Schwellen für die schweizerischen Wertschöpfungsanteile bei weniger als 50 Prozent schweizerischer Wertschöpfung weiter flexibilisiert würden, damit auch die in der Schweiz erbrachten Engineering-Dienstleistungen von der SERV gedeckt werden könnten.
SO empfiehlt, eine generelle Erhöhung des Deckungsansatzes von 85 auf 95 Prozent zu prüfen, weil das vergleichbare Belgien einen Deckungsansatz von 98 Prozent kennt.
Wie bei der Vorlage des SERVG, fordern die NGO (EvB, Alliance Sud und AI CH), welche eine konsolidierte Stellungnahme eingereicht haben, auch eine gesetzliche Berücksichtigung der Menschenrechte in der Teilrevisionsvorlage der SERV-V und mehr Transparenz bezüglich der einzelnen SERV-Geschäftsentscheide.
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