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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 10
Abschnitt: Grundlagen des Fahrzeugbaus
Artikel: Bremsen Ausgabe: 01.07.2010
(AB 49.3.a)
7.1.2 2,3 m/s2 unter gleichzeitiger Verwendung der automatischen Bremse A N S T
zusammen mit der Sicherheitsbremse und der Antriebsbremse bzw.
einer zusätzlichen Bremse, wenn die Antriebsbremse als automati-
sche Bremse benützt wird, bei Ausgangsgeschwindigkeiten von 40
km/h bis zur Maximalgeschwindigkeit im unbeladenen Zustand.
Mit sinkender Ausgangsgeschwindigkeit von 40 km/h bis 20 km/h darf
die Verzögerung nur so stark gleichmässig abnehmen, dass dieselbe
bei 20 km/h den Wert 1,9 m/s2 nicht unterschreitet.
7.1.3 Sofern die Mindestwerte nicht erreicht werden, ist die Fahrgeschwin- A N S T
digkeit entsprechend zu reduzieren. Bei schlechtem Schienenzustand
können diese Verzögerungswerte naturgemäss kleiner ausfallen.
7.1.4 Bei allen Ausgangsgeschwindigkeiten von 20 km/h bis zur Maximalge- A N S T
schwindigkeit darf die mittlere Verzögerung den Wert von 2,8 m/s2
nicht übersteigen.
7.2 Züge von Adhäsionsbahnen ohne Sicherheitsbremse auf Strecken A N S T
ohne unabhängigen Bahnkörper sowie Strassenbahnen ohne Sicher-
heitsbremse (bestehende Strassenbahnfahrzeuge).
Minimale Bremsverzögerung P x auf horizontalem Gleis mit trockener,
sauberer Lauffläche und ohne Verwendung von Sand:
7.2.1 0,9 m/s2 unter Verwendung der automatischen Bremse bei einer A N S T
Ausgangsgschwindigkeit von 40 km/h im unbeladenen Zustand.
7.2.2 1,0 m/s2 unter Verwendung der automatischen Bremse zusammen A N S T
mit der Antriebsbremse bzw. einer zusätzlichen Bremse, wenn die
Antriebsbremse als automatische Bremse benützt wird, bei einer
Ausgangsgeschwindigkeit von 40 km/h im beladenen Zustand.
7.2.3 Bei schlechtem Schienenzustand können diese Verzögerungswerte A N S T
naturgemäss kleiner ausfallen.
7.3 P x ist wie folgt zu ermitteln:
v 2
P ==== o
x 2X
2
P x mittlere Verzögerung in m/s
vo Geschwindigkeit in m/s ab der Einleitung der Schnellbrem
sung
X Bremsweg in m ab der Einleitung der Schnellbremsung bis
Stillstand
Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;
N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),
L=nur Triebfahrzeuge
Fortsetzung Blatt Nr. 11