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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 10

Abschnitt: Grundlagen des Fahrzeugbaus

Artikel: Bremsen Ausgabe: 01.07.2010

(AB 49.3.a)

7.1.2 2,3 m/s2 unter gleichzeitiger Verwendung der automatischen Bremse A N S T

zusammen mit der Sicherheitsbremse und der Antriebsbremse bzw.

einer zusätzlichen Bremse, wenn die Antriebsbremse als automati-

sche Bremse benützt wird, bei Ausgangsgeschwindigkeiten von 40

km/h bis zur Maximalgeschwindigkeit im unbeladenen Zustand.

Mit sinkender Ausgangsgeschwindigkeit von 40 km/h bis 20 km/h darf

die Verzögerung nur so stark gleichmässig abnehmen, dass dieselbe

bei 20 km/h den Wert 1,9 m/s2 nicht unterschreitet.

7.1.3 Sofern die Mindestwerte nicht erreicht werden, ist die Fahrgeschwin- A N S T

digkeit entsprechend zu reduzieren. Bei schlechtem Schienenzustand

können diese Verzögerungswerte naturgemäss kleiner ausfallen.

7.1.4 Bei allen Ausgangsgeschwindigkeiten von 20 km/h bis zur Maximalge- A N S T

schwindigkeit darf die mittlere Verzögerung den Wert von 2,8 m/s2

nicht übersteigen.

7.2 Züge von Adhäsionsbahnen ohne Sicherheitsbremse auf Strecken A N S T

ohne unabhängigen Bahnkörper sowie Strassenbahnen ohne Sicher-

heitsbremse (bestehende Strassenbahnfahrzeuge).

Minimale Bremsverzögerung P x auf horizontalem Gleis mit trockener,

sauberer Lauffläche und ohne Verwendung von Sand:

7.2.1 0,9 m/s2 unter Verwendung der automatischen Bremse bei einer A N S T

Ausgangsgschwindigkeit von 40 km/h im unbeladenen Zustand.

7.2.2 1,0 m/s2 unter Verwendung der automatischen Bremse zusammen A N S T

mit der Antriebsbremse bzw. einer zusätzlichen Bremse, wenn die

Antriebsbremse als automatische Bremse benützt wird, bei einer

Ausgangsgeschwindigkeit von 40 km/h im beladenen Zustand.

7.2.3 Bei schlechtem Schienenzustand können diese Verzögerungswerte A N S T

naturgemäss kleiner ausfallen.

7.3 P x ist wie folgt zu ermitteln:

v 2

P ==== o

x 2X

2

P x mittlere Verzögerung in m/s

vo Geschwindigkeit in m/s ab der Einleitung der Schnellbrem

sung

X Bremsweg in m ab der Einleitung der Schnellbremsung bis

Stillstand

Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;

N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),

L=nur Triebfahrzeuge

Fortsetzung Blatt Nr. 11