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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 7

Abschnitt: Grundlagen des Fahrzeugbaus

Artikel: Bremsen Ausgabe: 01.07.2010

(AB 49.3.a)

6 In Bezug auf die zu erreichenden Bremsgewichtshundertstel λ sind die A N S T

Bremsen gemäss den nachstehenden Angaben zu konzipieren.

6.1 Für Fahrzeuge von Normalspurbahnen, deren Bremsen gemäss den A N

Weisungen der UIC auszulegen sind, gelten das UIC-Merkblatt 543

sowie nachstehende Richtlinien:

6.1.1 Für Klotzbremsen mit Grauguss-Bremssohlen und A N

λ ≤ 120: Einstufige Bremse zulässig

λ > 120: Zweistufige Bremse notwendig

λ ≥ 160: Zweistufige Bremse und Gleitschutz notwendig

6.1.2 Scheibenbremsen oder Klotzbremsen mit Kunststoff-Bremssohlen A N

λ ≥ 120: Gleitschutz notwendig.

6.1.3 Die Bremsgewichtshundertstel λ sind in der Regel gemäss UIC-- A N

Merkblatt 544 zu bestimmen.

6.2 Für alle übrigen Fahrzeuge für Strecken auf unabhängigem Bahnkör- A N S

per und ohne Sicherheitsbremse gilt:

6.2.1 100 Bremsgewichtshundertstel λ entsprechen einer mittleren Verzöge- A N S

rung2

P x = 1 m/s bei einer Bremsung aus 50 km/h auf horizontaler

Strecke, berechnet aus der Ausgangsgeschwindigkeit und dem

Bremsweg bis zum Stillstand. Kann aus topographischen Gründen der

Bremsweg nicht auf 0 ‰ bestimmt werden, so ist der gemessene Weg

mittels der in Ziff. 4 gegebenen Formel für den Bremsweg X auf einen

Bremsweg, welcher 0 ‰ entspricht, umzurechnen.

6.2.2 Die Bremsgewichtshundertstel λ für Ausgangsgeschwindigkeiten von A N S

mehr oder weniger als 50 km/h auf 0 ‰ können in Funktion des ge-

messenen Bremsweges Blatt 8 entnommen werden.

6.2.3 Es sollen bei 50 km/h aufweisen: A N S

– Wagen ohne Lastabbremsung, unbeladen λ ≥ 100

– Personentriebwagen, unbeladen λ ≥ 90

– Gütertriebwagen, unbeladen λ ≥ 85

– Lokomotiven λ ≥ 85

Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;

N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),

L=nur Triebfahrzeuge

Fortsetzung Blatt Nr. 8