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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 9
Abschnitt: Grundlagen des Fahrzeugbaus
Artikel: Bremsen Ausgabe: 01.07.2010
(AB 49.3.a)
6.2.4 Das anzuschreibende Bremsgewicht B ist im unbeladenen Zustand A N S
bei der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln:
1
B ==== Tara ⋅⋅⋅⋅ λλλλmax ⋅⋅⋅⋅
100
6.2.5 Durch die zulässige Ladung darf die theoretische Abbremsung, das A N S
Verhältnis
P
nicht unter folgende Werte sinken:
10'000 G
für massgebende Neigungen
40 % bei Güterwagen zwischen 0 und 30 ‰
41...45 % bei Güterwagen *) zwischen 31 und 50 ‰
46...50 % bei Güterwagen *) zwischen 51 und 70 ‰
*) Für grössere Neigungen sind grössere %-Werte anzustreben.
6.2.6 Nötigenfalls muss die Bremse so eingerichtet sein, dass die Brems- A N S
kraft der Last angepasst werden kann (Lastabbremsung). Die Anpas-
sung kann entweder von Hand oder automatisch erfolgen. Zusätzlich
ist zu berücksichtigen:
6.2.6.1 Klotzbremse mit Grauguss-Bremssohlen A N S
λ ≤ 100 ... 120: Einstufige Bremse zulässig *)
λ > 100 ... 120: Zweistufige Bremse notwendig *)
*) Für grössere vmax sind die kleineren Grenzwerte anzustreben.
6.2.6.2 Scheibenbremsen oder Klotzbremsen mit Kunststoff-Bremssohlen A N S
λ ≥ 120: Gleitschutz notwendig
6.3 Für die Fahrzeuge gemäss Ziff. 6.2, die jedoch mit Sicherheitsbremse A N S T
ausgerüstet sind, gelten die gleichen Bedingungen wie in Ziff. 6.2, je-
doch zusätzlich auch jene von AB 52.2 für die Sicherheitsbremse.
7 In Bezug auf die zu erreichenden Bremsverzögerungen sind die A N S T
Bremsen für die nachstehenden Werte auszulegen:
7.1 Züge von Adhäsionsbahnen mit Sicherheitsbremse auf Strecken ohne A N S T
unabhängigen Bahnkörper sowie Strassenbahnen mit Sicherheits-
bremse.
Minimale Bremsverzögerung P x auf horizontalem Gleis mit trockener,
sauberer Lauffläche und ohne Verwendung von Sand:
7.1.1 0,9 m/s2 unter Verwendung der automatischen Bremse bei einer Aus- A N S T
gangsgschwindigkeit von 40 km/h im unbeladenen Zustand.
Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;
N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),
L=nur Triebfahrzeuge
Fortsetzung Blatt Nr. 10