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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Blatt Nr.: 7
Bauten an, über und unter der Eisenbahn
Ausgabe: 01.07.2014
2.4.5 Bei der Anordnung von Schutzweichen und Entgleisungsmittel ist die Gefährdung von
Bauten und Anlagen durch die allenfalls zur Entgleisung gebrachten Eisenbahnfahrzeuge zu beurteilen.
3 Anforderungen für Bauten an und über der Eisenbahn
3.1 Bauten an und über der Eisenbahn sind so zu erstellen, dass sie einen angemessenen
Schutz gegen die Gefahren entgleister und abkommender Eisenbahnfahrzeuge aufweisen.
3.1.1 Ein angemessener Schutz ist erreicht, wenn alle erforderlichen Schutzmassnahmen
umgesetzt sind.
3.2 Die Bestimmung der erforderlichen Schutzmassnahmen erfolgt mit Hilfe des vorliegen-
den Anhangs Nr. 1 nach folgendem Vorgehen:
Bestimmung der strecken-
spezifischen Eigenschaften
der Eisenbahn (Geschwin-
digkeiten, Gleissituation,
Weichen).
Bestimmung der objekt-
spezifischen Eigenschaf-
ten des Bauwerks (Nut-
zung, Abstände zu Gleis-
anlagen).
Bestimmung der Bauwerksklasse
(BWK) gemäss Ziff. 4, Tabelle 1.
nein
nein nein
BWK A ? BWK B ? BWK C ? BWK D ?
ja ja ja ja
Massnahmen Massnahmen Massnahmen Mindestabstand gemäss Ziff. 7 gemäss Ziff. 8 gemäss Ziff. 9 gemäss Ziff.
bestimmen. bestimmen. bestimmen. 6.2.2.4 berücksichtigen.
Diagramm 1: Vorgehen zur Bestimmung der erforderlichen Schutzmassnahmen
Fortsetzung Blatt Nr. 8