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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Blatt Nr.: 9
Bauten an, über und unter der Eisenbahn
Ausgabe: 01.07.2014
4.3.1 Bei besonders bedeutenden und wichtigen Bauten der Bauwerksklassen B und C ist im
Einzelfall eine Aufklassierung von Klasse B in Klasse A bzw. von Klasse C in Klasse B zu prüfen.
5 Streckenart
5.1 Die Entgleisungs- und Anprallwahrscheinlichkeit wird in hohem Masse vom Vorhan-
densein von Weichen beeinflusst. Für jedes anprallgefährdete Tragwerkselement ist deshalb zu bestimmen, ob Schutzmassnahmen für Streckenabschnitte mit oder ohne Weichen zu berücksichtigen sind.
5.2 Streckenabschnitte ohne Weiche
Ist die Distanz zwischen derm nächstgelegenen Weichenanfang und dem anprallgefährdeten Tragwerkselement grösser als die kritische Distanz dcr (vgl. Ziff. 5.4), sind die Schutzmassnahmen für Streckenabschnitte ohne Weiche zu bestimmen.
WA
WE
Stütze
Streckenabschnitt ohne Weiche kritische Distanz dcr
Bild 1: Streckenabschnitt ohne Weiche
5.3 Streckenabschnitte mit Weiche
Ist die Distanz zwischen Weichenanfang und dem anprallgefährdeten Tragwerkelement geringer als die kritische Distanz dcr (vgl. Ziff. 5.4) sind die Schutzmassnahmen für Streckenabschnitte mit Weiche zu bestimmen.
WA
WE
Stütze
kritische Distanz dcr
Streckenabschnitt mit Weiche
Bild 2: Streckenabschnitt mit Weiche
5.4 Die kritische Distanz dcr ist eine von der betrieblich erlaubten Fahrgeschwindigkeit ab-
hängige Grösse und wird bestimmt mit:
d = V2/80
cr
mit: dcr in [m] und V in [km/h]
Fortsetzung Blatt Nr. 10