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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Blatt Nr.: 8

Bauten an, über und unter der Eisenbahn

Ausgabe: 01.07.2014

4 Bauwerksklassen

4.1 Bauten an und über der Eisenbahn sind einer Bauwerksklasse zuzuordnen.

4.2 Die Bauwerksklasse berücksichtigt die unterschiedlichen Schadenpotentiale, die sich

aus der Art und Nutzung des Bauwerks ableiten lassen.

4.3 Bauwerksklassen

Klasse A Bauten mit hohem Schadenpotential, die häufig eine hohe Personendichte aufweisen wie z.B.:

- Gebäude an oder über der Eisenbahn mit Geschäfts-, Veranstaltungs-, Schulungs- oder Fabrikationsräumen

- mehrgeschossige Wohn- Park- oder Lagerhäuser an oder über der Eisenbahn

- Überwerfungsbauwerke der Bahn bei Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen (≥ 120 Züge pro Tag und Fahrtrichtung)

- Strassenbrücken von besonderer Wichtigkeit mit hohem Verkehrsaufkommen (DTV > 40'000 Fz/d)

- Unterirdische Bahnhöfe

Klasse B Bauten mit beträchtlichem Schadenpotential, die häufig eine geringe bis mittlere Personendichte aufweisen wie z.B.:

- Strassenbrücken, Rad- und Fusswegbrücken

- Überwerfungsbauwerke der Bahn bei Strecken mit geringem oder mittlerem Verkehrsaufkommen (< 120 Züge pro Tag und Fahrtrichtung)

- Ein- bis zweigeschossige Gebäude über der Eisenbahn, ohne Wohn-, Geschäfts- Schulungs- oder Fabrikationsräume

- Schutzgalerien der Bahn

Klasse C Bauten mit geringem Schadenpotential, die normalerweise eine geringe Personendichte aufweisen wie z.B.:

- ein- oder mehrgeschossige Einfamilienhäuser (freistehend oder zusammengebaut) sowie andere, ein- bis zweigeschossige Wohngebäude, an der Bahn

- eingeschossige Fabrikationsgebäude, Lagerhäuser

- Depots und Werkstätten der Bahn

- Massive Tragwerke (z.B. Betonmaste) von elektischen Übertragungsleitungen

Klasse D Eingeschossige Bauten auf Perronanlagen, Tragwerke von bahntechnischen Anlagen, Bauten, die nicht den übrigen Klassen zuzuordnen sind wie z.B.:

- Fahrleitungs- und Signalmasten, Signalbrücken

- Perrondächer für ein oder zwei Perronkanten, die keine Gleise überspannen

- Verladeanlagen

Tabelle 1: Bauwerksklassen

Fortsetzung Blatt Nr. 9