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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Blatt Nr.: 8

BEGRIFFE

Ausgabe: 01.07.2012

BAUTEN UND ANLAGEN

(Elektrische Anlagen [Artikel 42 EBV])

Sachverständige Person für Personne compétente pour les installations

elektrische Anlagen électriques

Person mit elektrotechnischer Bildung (elektrotechnische Berufslehre, gleichwertige betriebsinterne Ausbildung oder Studium im Bereich der Elektrotechnik), die Erfahrung im Umgang mit Starkstromanlagen hat und die örtlichen Verhältnisse und die zu treffenden Schutzmassnahmen kennt.

Schutzerde (Fahrzeug): Terre de protection (véhicule)

Eine von der Betriebsstromrückleitung unabhängige elektrische Verbindung zwischen den

Radsätzen und den übrigen Fahrzeugteilen.

Schutzkonzept für Bahnstromanlagen: Concept de protection pour les installations

du courant de traction

Im Zusammenhang mit dem Bahnstromversorgungsnetz wird die zusammenfassende Betrachtung und Koordination aller Schutzmassnahmen bei elektrischen Fehlerfällen verstanden.

Speisebezirk für Fahrleitungsanlagen: Zone d’alimentation pour installations de ligne

de contact

Summe der von einem Unterwerk elektrisch versorgten Fahrleitungsabschnitte.

Stromabnehmerbereich: Zone de captage du courant

Bereich dessen Grenzen ein unter Spannung stehender Stromabnehmer auch bei Bruch oder Entgleisung in der Regel nicht überschreitet.

Tragseil: Câble porteur

Isolierendes oder spannung-/stromführendes Tragelement, meistens in Form eines Seiles.

Übertragungsleitung: Ligne de transport

Leitungsanlage des Bahnstromversorgungsnetzes (= Sondernetz), hauptsächlich zur Übertragung von Bahnenergie von der Produktionsebene zu den Unterwerken.

Fortsetzung Blatt Nr. 9