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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Blatt Nr.: 8
BEGRIFFE
Ausgabe: 01.07.2012
BAUTEN UND ANLAGEN
(Elektrische Anlagen [Artikel 42 EBV])
Sachverständige Person für Personne compétente pour les installations
elektrische Anlagen électriques
Person mit elektrotechnischer Bildung (elektrotechnische Berufslehre, gleichwertige betriebsinterne Ausbildung oder Studium im Bereich der Elektrotechnik), die Erfahrung im Umgang mit Starkstromanlagen hat und die örtlichen Verhältnisse und die zu treffenden Schutzmassnahmen kennt.
Schutzerde (Fahrzeug): Terre de protection (véhicule)
Eine von der Betriebsstromrückleitung unabhängige elektrische Verbindung zwischen den
Radsätzen und den übrigen Fahrzeugteilen.
Schutzkonzept für Bahnstromanlagen: Concept de protection pour les installations
du courant de traction
Im Zusammenhang mit dem Bahnstromversorgungsnetz wird die zusammenfassende Betrachtung und Koordination aller Schutzmassnahmen bei elektrischen Fehlerfällen verstanden.
Speisebezirk für Fahrleitungsanlagen: Zone d’alimentation pour installations de ligne
de contact
Summe der von einem Unterwerk elektrisch versorgten Fahrleitungsabschnitte.
Stromabnehmerbereich: Zone de captage du courant
Bereich dessen Grenzen ein unter Spannung stehender Stromabnehmer auch bei Bruch oder Entgleisung in der Regel nicht überschreitet.
Tragseil: Câble porteur
Isolierendes oder spannung-/stromführendes Tragelement, meistens in Form eines Seiles.
Übertragungsleitung: Ligne de transport
Leitungsanlage des Bahnstromversorgungsnetzes (= Sondernetz), hauptsächlich zur Übertragung von Bahnenergie von der Produktionsebene zu den Unterwerken.
Fortsetzung Blatt Nr. 9