Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 28Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115
5.5.2 Artikel im Detail
1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 41 Sicherheitskonzept
Die CVP begrüsst die grundsätzliche Pflicht für Spielbanken und Grossspielveranstalter, ein Sicherheitskonzept zu erstellen, welches das Gefährdungspotential der verschiedenen Spielangebote berücksichtigt. Privatim fordert, dass eine allfällige Pflicht zur Videoüberwachung in Spielbanken sowie die ausführenden Bestimmungen dazu auf Stufe Gesetz geregelt werden. Swisslos und die LoRo halten dafür, dass die Anforderungen an die Sicherheitskonzepte der Grossspielanbieter nicht durch den Bund alleine festgelegt werden dürfen.
Artikel 42 Meldepflicht
Die Sbn-C, die Casinos Davos, St. Moritz und Bad Ragaz sowie Davos Klosters, die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz und die Danuser von Platen GmbH fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag eine genauere Definition der Meldepflichten im Gesetz und in einer Bundesratsverordnung.
Artikel 44 Einsätze und Gewinne nicht zugelassener Spielerinnen und Spieler
Die Piratenpartei, ZG, FDP, die FMH sowie die Schuldenberatung Schweiz kritisieren aus verschiedenen Gründen und teilweise mit Formulierungsvorschlägen die Regelung von Artikel 44 als unzweckmässig. Kritisiert wird insbesondere das Fehlen eines Anspruchs auf Rückzahlung von Einsätzen nicht zugelassener Spielerinnen und Spieler. Die ESBK verlangt mit eigenem Formulierungsvorschlag, dass auch weitere unrechtmässig erzielte Nettospielerträge an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gehen solle.
Artikel 45 Verträge mit Dritten
Während Swisslos die Bestimmung begrüsst, möchte die Piratenpartei den Artikel streichen.
Absatz 2
EVP und NE kritisieren den Absatz als zu weit gehend respektive als zu unbestimmt.
Absatz 3
Die Bestimmung wird von GE und der LoRo explizit begrüsst. In zahlreichen Stellungnahmen von Akteuren aus dem Suchtpräventionsbereich wird mit gleichlautendem Formulierungsvorschlag ein Verbot von umsatz- oder ertragsabhängigen Verträgen mit Vertriebspartnern von Veranstalterinnen von Grossspielen gefordert (vgl. statt vieler GREA). Golden Games begrüssen den Grundsatz von Absatz 3, schlagen jedoch mit eigenem Formulierungsvorschlag eine spezifische Regelung für den Vertrieb von Grossspielen in Gaststätten vor.
Artikel 46 Berichterstattung
Swisslos kritisiert die Berichtspflichten – insbesondere für die Kleinunternehmen aus der Geschicklichkeitsspielautomatenbranche – als unverhältnismässig.