Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 29Fedlex · Ergebnisbericht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115

Artikel 47 Rechnungslegung

Swisslos und die LoRo kritisieren die Rechnungslegungspflichten als weitgehend unverhältnismässig.

Artikel 49 Anzeigepflicht

Die Piratenpartei, die Sbn-C, die Casinos Davos, St. Moritz und Bad Ragaz sowie Davos Klosters, die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz und die Danuser von Platen GmbH fordern die Streichung der Bestimmung.

Artikel 50 Datenbearbeitung

Die Piratenpartei fordert die Streichung der Bestimmung. Privatim weist darauf hin, dass die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten erfordern würde, dass die Kategorien, die Aufbewahrungsfristen sowie die Bekanntgabe solcher Daten gesetzlich festgelegt werden. Die Schuldenberatung Schweiz schlägt mit eigenem Formulierungsvorsachlag vor, dass auch Finanzinstitute solche Daten bearbeiten dürfen sollten.

2. Abschnitt Betrieb von Spielbanken

Artikel 51 Spielverbot

Absatz 1 Buchstabe c

Die Sbn-C, die Casinos Davos, St. Moritz und Bad Ragaz sowie Davos Klosters, die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz und die Danuser von Platen GmbH fordern die Streichung dieses Buchstabens.

Artikel 52 Bewilligungen

Die Piratenpartei, die Sbn-C, die Casinos Davos, St. Moritz und Bad Ragaz sowie Davos Klosters, die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz und die Danuser von Platen GmbH fordern die Streichung dieser Bestimmung.

Artikel 53 Teilnahmebeschränkungen

Die Piratenpartei fordert die Streichung dieser Bestimmung. Die Sbn-C, die Casinos Davos, St. Moritz und Bad Ragaz sowie Davos Klosters, die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz und die Danuser von Platen GmbH fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag zusätzliche Möglichkeiten der Teilnahmebeschränkung.

Artikel 54 Identifizierung der Spielerinnen und Spieler

Die Piratenpartei fordert die Streichung dieser Bestimmung.

Artikel 55 Spielmarken

Die Sbn-C, die Casinos Davos, St. Moritz und Bad Ragaz sowie Davos Klosters, die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz und die Danuser von Platen GmbH fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag die ausdrückliche Erwähnung, dass auch mit elektronischen Spielguthaben gespielt werden darf.