Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115
dass Veranstalter gewährleisten müssen, dass im Fall von Wettmanipulationen keine Gewinne ausbezahlt werden.
Artikel 26 Konsultation
Die EVP fordert den Einbezug der Konsultativkommission zur Prävention von Spielsucht vor der Bewilligung neuer Spiele. Golden Games kritisieren das vorgesehene Verfahren als zu kompliziert. Die Sbn-C, die Casinos Davos, St. Moritz und Bad Ragaz sowie Davos Klosters, Tourismusorganisation Engadin St. Moritz und die Danuser von Platen GmbH fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag die Verankerung eines Beschwerderechts für Spielbanken gegen Spielbewilligungen.
Artikel 27 Kantonales Recht
GE und die Societé Henry Dunant begrüssen die Bestimmung explizit. Die Sbn-C, die Casinos Davos, St. Moritz und Bad Ragaz sowie Davos Klosters, Tourismusorganisation Engadin St. Moritz und die Danuser von Platen GmbH fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag, dass die Kantone einzelne Spiele oder Spielkategorien auch mittels Verfügung verbieten dürfen.
Die SSAM und das CHUV begrüssen die Möglichkeit für die Kantone, das Angebot an Geldspielen zu beschränken, würden jedoch eine explizitere Formulierung dieser Möglichkeit begrüssen. GREA und die Schuldenberatung Schweiz schlagen vor, dass die Kantone auch einzelne Spiele verbieten dürfen. Diese Forderung wird ebenfalls von Fachverband Sucht, der Sucht Schweiz, GAT-P und IRGA erhoben mit der Begründung, dass die Kantone Tactilos auf ihrem Kantonsgebiet verbieten können sollen.
Die OPS lehnt die Möglichkeit eines Verbots von Geschicklichkeitsspielen in dieser Form ab. Die Skilltrade GmbH fordert mit eigenem Formulierungsvorschlag den Ersatz der vorgeschlagenen Bestimmung durch eine Norm, welche den Kantonen erlaubt, für die Durchführung von Geschicklichkeitsspielen eine Steuer zu erheben. Swissplay und Fay Automaten schlagen mit eigenem Formulierungsvorschlag eine Ergänzung der Bestimmung vor, um ein Verbot von Geschicklichkeitsspielen zu erschweren. Golden Games schlagen mit eigenem Formulierungsvorschlag vor, dass Grossspiele nur gesamthaft verboten werden dürfen.
3. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 28 Geltungsdauer und Nebenbestimmungen
Golden Games fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag unbefristete Spielbewilligungen.
Artikel 29 Übertragbarkeit
Golden Games fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag die Übertragbarkeit von Spielbewilligungen.
Artikel 30 Entzug, Einschränkung, Suspendierung
Die Sbn-C, die Casinos Davos, St. Moritz und Bad Ragaz sowie Davos Klosters, Tourismusorganisation Engadin St. Moritz, die Danuser von Platen GmbH und die Schuldenberatung Schweiz fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag die Präzisierung der Bestimmung.