Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115

Artikel 71 Werbung

Die EVP fordert mit eigenem Formulierungsvorschlag strengere Vorschriften zur Werbung. Auch die Grünen fordern strengere Werbebestimmungen. Dies fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag auch das GREA, die NAS, der Fachverband Sucht, die AGS, das Beratungszentrum Bezirk Baden, die Stiftung Suchthilfe Suchtfachstelle St. Gallen, Perspektive Thurgau, das Blaue Kreuz, das Sozial-Beratungszentrum Luzern, die Wohngemeinschaft Falkennest Stiftung Jugendsozialwerk Blaues Kreuz BL, RADIX, das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich, die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich, die Schuldenberatung Schweiz und die Sucht Schweiz. Auch die SSAM und das CHUV verlangen eine strengere Bestimmung. Die FMH vermisst eine Verpflichtung zu Präventionsbotschaften. Die EKKJ verlangt die Aufnahme eines Werbeverbots an Orten, an denen sich vorwiegend Jugendliche und Minderjährige aufhalten. Ausserdem sei die Werbung immer mit einer Präventionsbotschaft zu versehen. Swisslos unterstützt die Bestimmung. SWA und SW unterstützen die Bestimmung und lehnen allfällige Verschärfungen derselben ab. Die Sbn-C, die Casinos Davos, Bad Ragaz und Barrière, Davos Klosters, die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz und die Danuser von Platen GmbH fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag eine redaktionelle Präzisierung von Absatz 2.

Artikel 72 Darlehen, Vorschüsse und Gratisspiele

AG fordert eine restriktivere Regelung der Gratisspiele und Gratisspielguthaben. GE fordert ein Verbot von Gratisspielen. SG verlangt ein Verbot von Gratisspielguthaben. Die EVP fordert ein Verbot von Gratisspielen, Gratisguthaben und dergleichen. Die Sbn-C, die Casinos Davos, Bad Ragaz und Barrière, Davos Klosters, die Tourismusorganisation Engadin St.

Moritz und die Danuser von Platen GmbH fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag eine weniger restriktive Regelung der Gratisspiele und Gratisspielguthaben. Das GREA, die NAS und die Sucht Schweiz fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag ein Verbot von Gratisspielguthaben. Die AGS, der Fachverband Sucht, das Beratungszentrum Bezirk Baden, die Stiftung Suchthilfe Suchtfachstelle St. Gallen, Perspektive Thurgau, das Blaue Kreuz, das Sozial-Beratungszentrum Luzern, die Wohngemeinschaft Falkennest Stiftung Jugendsozialwerk Blaues Kreuz BL, RADIX, die Schuldenberatung Schweiz, das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich und die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag ein Verbot von Gratisspielen und Gratisspielguthaben. Für Swisslos ist die Bestimmung zu streng. Anstelle entsprechender vorangehender Zustimmungen durch die zuständige Vollzugsbehörde erscheine es angemessen, in Absatz 2 ein Rahmenkonzept vorzusehen, innerhalb dessen die Geldspielanbieter entsprechende Verkaufsförderunqs- und Kundenbindunqsmassnahmen realisieren könnten. Mit eigenem Formulierungsvorschlag stellt die LoRo eine ähnliche Forderung. SWA und SW unterstützen die Bestimmung und lehnen allfällige Verschärfungen derselben ab.

2. Abschnitt Zusätzliche Massnahmen der Spielbanken und der Veranstalterinnen von Grossspielen

Artikel 73 Sozialkonzept

AG hält fest, der Bedarf nach Koordination und Erfahrungsaustausch zwischen den Veranstalterinnen finde nicht genügend Niederschlag im Gesetz. Die SSAM und das CHUV regen an, qualitative und quantitative Kriterien für die Bewertung der Sozialschutzmassnahmen in die Bestimmung aufzunehmen. Swisslos unterstützt die Bestimmung.