Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 38Fedlex · Ergebnisbericht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115

al-Beratungszentrum Luzern, die Wohngemeinschaft Falkennest Stiftung Jugendsozialwerk Blaues Kreuz BL, RADIX, die Schuldenberatung Schweiz, das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich und die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich fordern mit eigenem Formulierungsvorschlag, die Kommission müsse zu ihrer Aufgabenerfüllung Zugang zu allen Daten der Aufsichtsbehörde und der Veranstalterinnen von Geldspielen haben.

Nach der Auffassung von BS sollten die Kompetenzen der Kommission eingeschränkt werden. Auch die Comlot ist der Meinung, die Aufgaben der Kommission seien zu weitgehend. Der SGB fordert, die Ausgestaltung der Kommission dürfe zu keinen Doppelspurigkeiten führen.

Artikel 86 Organisation und Arbeitsweise

VD verlangt, die administrative Angliederung der Kommission ans EJPD sei zu überprüfen. Die EVP fordert mit eigenem Formulierungsvorschlag, dass der Kommission das Recht auf Zugang zu den Daten der Anbieter betreffend Nutzung und Erträge der verschiedenen Spielangebote gewährt werde. Public Health Schweiz, die FMH, die FSP, die SSAM und das CHUV, die SGPG, die Schuldenberatung Schweiz sowie die Sucht Schweiz verlangen, die Kommission sei administrativ dem EDI zuzuordnen.

Artikel 87 Kostentragung

FR, SG und VS verlangen, der Bund müsse alleine für die Kostentragung der Kommission aufkommen. VD fordert, die Kosten der Kommission seien über die Spielsuchtabgabe zu finanzieren. Die FMH, die SSAM und das CHUV verlangen, die Modalitäten der Kostentragung seien zu präzisieren. Die Schuldenberatung Schweiz fordert mit eigenem Formulierungsvorschlag, die Kommission müsse über ein angemessenes Budget verfügen, um ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen zu können.

5.7 Kapitel 7: Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten

5.7.1 Generelle Einschätzung

Im Allgemeinen stösst dieses Kapitel bei den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und

-teilnehmern auf Zustimmung. Viele unterstreichen, wie wichtig die Bekämpfung des illegalen Geldspielangebots sei, damit die Reingewinne vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden könnten (Ben-B, Ben-C, Swiss Ice Hockey Federation, Fédération des entreprises romandes) und das Überleben der Casinos gesichert sei (Sbn-C, Sbn-B, Sbn-A, die Casinos Barrière, Davos, St. Moritz, Lugano, Bad Ragaz, die Casino Austria [Swiss] AG, die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz, die Gemeinde St. Moritz, Davos Klosters, die Danuser von Platen GmbH, das Grand Resort Bad Ragaz, die St. Moritz Bäder AG, hotelleriesuisse, Interlaken Classics). Der Spielbankensektor hebt hervor, dass die illegalen Spiele im Internet rasch und wirksam verhindert werden müssten.

Sehr viele Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (CVP, EVP, SP, SVP, FDKL, AG, AR, BE, BL, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SW, UR, VD, ZG, ZH, Comlot, ESBK, Ben-A, SFL, Stiftung Schweizer Sporthilfe, CIES, SGB, Sbn-C, Sbn-B, die Casino Austria [Swiss] AG, die Casinos Barrière, Davos, Lugano und Bad Ragaz, Davos Klosters,