Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 55 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 33Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.126184 / 217.1/2011/01115
Spielbankenspielen die Erhebung einer Spielsuchtabgabe, die zweckgebunden für Forschung und Evaluation, Prävention, Behandlung und Fortbildung der Geldspielsucht zu verwenden sei. Aus Sicht der FSP müsste der Gesundheitsaspekt besser betont werden und müssten Psychologen in die Verwirklichung der Schutzmassnahmen einbezogen werden. Swisslos, die Sport-Toto-Gesellschaft, die Valora Schweiz und die LoRo begrüssen die Bestimmungen zum Schutz der Spielenden vor exzessivem Geldspiel und lehnen alle weiteren Restriktionen ab. Suisseculture und der Bernisch kantonale Jodlerverband, die Fondation Leenaards und das Théâtre du Passage weisen darauf hin, unverhältnismässige Massnahmen im Bereich der Spielsuchtprävention würden der gemeinnützigen Mission der Lotteriegesellschaften schaden, ohne die Suchtprobleme tatsächlich zu lösen. Die Berner KMU und die Aktion Freiheit und Verantwortung sind der Auffassung, die heutigen Massnahmen gegen exzessives Geldspiel würden genügen und müssten nicht weiter ausgebaut werden.
5.6.2 Artikel im Detail
1. Abschnitt Massnahmen aller Veranstalterinnen von Geldspielen
Artikel 69 Grundsatz
SG und ZG fordern zur Verstärkung des Jugendschutzes mit eigenem Formulierungsvorschlag, Absatz 2 müsse auf sämtliche Grossspiele Anwendung finden und Absatz 3 sei dahingehend anzupassen, dass Grossspiele, die an Automaten oder online angeboten werden, über eine Zugangskontrolle verfügen müssen. Eine entsprechende Zugangskontrolle möchte OW in einem neuen Absatz 4 festhalten. Die EVP fordert mit eigenem Formulierungsvorschlag zur Verbesserung des Jugendschutzes sichere Alterszugangskontrollen sowohl bei Automaten wie auch bei Online-Spielen. Ferner fordert sie ein generelles Spielverbot auch für entmündigte Erwachsene. Die SP fordert mit eigenem Formulierungsvorschlag, Grossspiele, die an Automaten oder online angeboten werden, müssten über eine Zugangskontrolle verfügen. Auch die Grünen fordern eine entsprechende Zugangskontrolle zum Schutz der Minderjährigen. Das Gleiche fordern auch das GREA, die NAS, der Fachverband Sucht, die AGS, das Beratungszentrum Bezirk Baden, die Stiftung Suchthilfe Suchtfachstelle St. Gallen, Perspektive Thurgau, das Blaue Kreuz, das Sozial-Beratungszentrum Luzern, die Wohngemeinschaft Falkennest Stiftung Jugendsozialwerk Blaues Kreuz BL, RADIX, das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich, die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich, die Sucht Schweiz, die Schuldenberatung Schweiz und die EKKJ. Das GREA, die Schuldenberatung Schweiz und die NAS fordern ausserdem, dass das Spielverbot für Minderjährige auf sämtliche Grossspiele ausgedehnt wird. Die FMH, die SSAM und das CHUV fordern ein gänzliches Spielverbot für Minderjährige und für verbeiständete Personen. Public Health Schweiz und die SGPG fordern zum Schutz Minderjähriger eine obligatorische Zugangskontrolle zu Automaten. Swisslos begrüsst die Bestimmung. Für den Fall, dass die Massnahmen das Bearbeiten von besonders schützenswerten Personendaten beinhalten würden, weist Privatim darauf hin, dass die Bestimmung die Datenkategorien zu nennen habe.
Artikel 70 Spielbezogene Schutzmassnahmen
Swisslos begrüsst die Bestimmung. Die LoRo schlägt eine redaktionelle Änderung der Absätze 1 und 3 vor. Die Schuldenberatung Schweiz fordert mit eigenem Formulierungsvorschlag, ein konkretes Geldspiel dürfe nur bewilligt werden, wenn dieses den Empfehlungen der Konsultativkommission entspreche.