Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 64 Seiten
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welche die Beziehungen zwischen Umwelt und Wirtschaft beschreiben (Materialaufwand, Umweltschutzausgaben usw.). Methodisch ist die Messung der Zielerreichung mit grossen Herausforderungen verbunden: Indikatoren, welche hohe Anforderungen an Präzision, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Daten erfüllen, wie zum Beispiel inländische Treibhausgase, Bodenversiegelung oder Materialverbrauch, bilden jeweils lediglich einen Teilbereich der Gesamtproblematik der Umweltbelastung ab. Weitere Indikatoren wie beispielsweise Graue Treibhausgasemissionen oder Angaben zum Grauen Materialkonsum im Ausland sind notwendig. Der Bundesrat unterstützt nationale und internationale Anstrengungen zur Entwicklung und Festlegungen von Messmethoden, die möglichst international abgestimmt sind und den Anforderungen der amtlichen Statistik entsprechen.
Für das Monitoring und die Weiterentwicklung der Messmethoden besteht im USG bereits eine ausreichende Gesetzesgrundlage.34 Bei Bedarf wird der Bundesrat auf Verordnungsebene entsprechende Bestimmungen erlassen, die zur Messung benötigt werden.
Über die Fortschritte bezüglich Ressourceneffizienz und der Entwicklung der Umweltbelastung soll der Bundesrat dem Parlament regelmässig Bericht erstatten und den aus seiner Sicht erforderlichen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Ressourceneffizienz aufzeigen. Er wird dabei die Wirksamkeit der weiteren relevanten Politiken und Strategien berücksichtigen. Die Arbeiten zur Berichterstattung werden inhaltlich und zeitlich mit denjenigen zur Strategie Nachhaltige Entwicklung abgestimmt.
In seinem Bericht kann der Bundesrat auch quantitative Ressourcenziele vorschlagen (beispielsweise Recyclingquoten für wichtige Materialien oder quantitative Reduktionsziele bei den Lebensmittelverlusten) und aufzeigen, mit welchen Massnahmen die Ziele erreicht werden sollen. Wenn es für die Weiterentwicklung der Grünen Wirtschaft notwendig ist, quantitative Ziele und die nötigen Massnahmen im Gesetz zu verankern, wird dies der Bundesrat dem Parlament in Form einer Botschaft unterbreiten.
2.2.2 Abfälle und Rohstoffe
Die Schweizer Abfallwirtschaft ist heute ein gut funktionierendes Gesamtsystem und in vielen Bereichen sind die Stoffkreisläufe weitgehend geschlossen. So bestehen gut funktionierende Rücklauf- und Verwertungssysteme für viele verschiedene Abfallfraktionen, wie beispielsweise bei Getränkeverpackungen, Altmetallen oder beim Betonrecycling. Trotzdem bestehen weitere Potenziale zur Verbesserung; im zukünftigen Fokus stehen die Separatsammlung und Verwertung von Kunststoffhohlkörperverpackungen, Industrie- und Landwirtschaftsfolien, verbesserte Rückgewinnung von Nichteisenmetallen aus Galvanikschlämmen, Recyclingkies aus Aushubmaterial sowie Phosphor aus Klärschlamm, Tier- und Knochenmehl. Eine übergreifende Ressourcen- und Rohstoffpolitik, welcher eine gesamtheitliche Le-
34 USG, Art. 38 Abs. 3: „Der Bundesrat bestimmt, welche Prüf-, Mess- und Berechnungsmethoden anzuwenden sind.“ Sowie USG Art. 44 Abs. 1: „Bund und Kantone führen Erhebungen über die Umweltbelastung durch und prüfen den Erfolg der Massnahmen des Gesetzes.“