Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 64 Seiten
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organischen Verbindungen in der Landwirtschaft nicht mehr zur Düngung ausgebracht werden dürfen.
Mit einer möglichst umfassenden Verwertung des Phosphors aus Klärschlamm, Tier- oder Knochenmehl könnte die Abhängigkeit der Schweiz von Importen deutlich verringert werden und der Phosphorkreislauf zu einem grossen Teil geschlossen werden. Die Gewinnung von primärem Phosphor in ausländischen Bergwerken ist häufig mit hohen Umweltbelastungen verbunden. Bestehende, an die industrielle Reife herangeführte Technologien zur Verwertung des Phosphors aus Klärschlammaschen zeigen, dass Recyclingphosphordünger in der Regel weniger Cadmium und andere Schwermetalle enthält als importierter phosphorhaltiger Dünger. Durch Substitution von primärem Phosphor durch Recycling-Phosphor wird somit die Umweltbelastung beim Einsatz von Phosphordünger reduziert. Mit der Rückgewinnung von Phosphor aus Abfällen kann mengenmässig der Bedarf für die Schweizer Landwirtschaft gedeckt werden.
Für die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm, Tier- und Knochenmehl wird der Bundesrat auf Verordnungs- und Vollzugshilfestufe (Technische Verordnung über Abfälle TVA) verbindliche technische und organisatorische Rahmenbedingungen für die Rückgewinnung von Phosphor definieren.
Die heute vorliegenden Informationen und Erfahrungen zeigen, dass der Recycling-Phosphordünger gegenüber den Primärprodukten auf dem Markt bereits konkurrenzfähig sein kann. Dies wird insbesondere durch das grosse Engagement der Industrie untermauert; so wurden bis anhin von der Wirtschaft über 30 Rückgewinnungsverfahren entwickelt, welche teils bereits in der Pilotphase stehen. Einige Verfahren stehen kurz vor der Marktreife. Dank der Verwertungspflicht verbessern sich die Investitionssicherheit und damit die Marktfähigkeit dieser neuen Verfahren. Unter diesen Bedingungen können Industrieunternehmen langfristige Investitionen in diese Technologien tätigen.
Vorschriften über die Verwertung bestimmter Abfälle unter Berücksichtigung der Rohstoff- und Energieeffizienz
Der Bundesrat soll nach ausreichenden Vorabklärungen (inkl. Evaluation der Kosten und Prüfung freiwilliger Massnahmen) und nach Nachweis eines rechtlichen Regulierungsbedarfs für weitere bestimmte Abfälle Vorschriften hinsichtlich der Rohstoff- und Energieeffizienz erlassen können. Angesprochen sind hier insbesondere Abfälle mit seltenen technischen Metallen (STM). Unsere Gesellschaft ist aufgrund der rasanten Entwicklung von elektrischen und elektronischen Anwendungen in praktisch allen unseren Lebensbereichen stark von den STM abhängig. Dazu gehören Metalle wie z.B. Indium, Lithium, die Gruppe der "Platinmetalle", die Gruppe der "Seltenen Erden" oder Tantal. Eine besondere Herausforderung der kommenden Jahre wird also die wirtschaftliche Rückgewinnung der STM aus Elektronikschrott der Informations- und Kommunikationstechnologie sein. Die teure Primär-Gewinnung der Metalle mit zum Teil extremen Belastungen für die Umwelt, die Tatsache, dass STM-Vorkommen selten sind und die Abhängigkeit von einigen wenigen Förderländern erhöhen das Interesse an der Rückgewinnung zusätzlich.