Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 64 Seiten

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Bewilligungspflicht für Abfallanlagen

Für Abfallanlagen (ausser Deponien) besteht heute keine Rechtsgrundlage im USG für eine Bewilligungspflicht. Bei KVA führt dies beispielsweise dazu, dass zu geringe Anpassungen an den Stand der Technik erfolgen und damit Verbesserungen der stofflichen und energetischen Effizienz ausbleiben. Für Abfallanlagen, insbesondere KVA, sollen deshalb entsprechende Regelungen mit Fokus auf die Steigerung der Rohstoff- und Energieeffizienz eingeführt werden.

Der Bundesrat soll nach ausreichenden Vorabklärungen (inkl. Evaluation der Kosten und Prüfung freiwilliger Massnahmen) und dem Nachweis eines rechtlichen Regulierungsbedarfs weitere Anlagen zur Entsorgung von Abfällen der Bewilligungspflicht unterstellen können. Denkbar ist, dass folgende weitere Anlagen zu gegebener Zeit der Bewilligungspflicht unterstellt werden: Sonderabfallverbrennungsanlagen, Kompostier- und Vergärungsanlagen sowie Bauabfallbehandlungsanlagen.

Mit dieser Bewilligungspflicht sollen auf Bundesebene die Voraussetzungen zur Harmonisierung der Bewilligungen von Abfallanlagen unter Berücksichtigung der Rohstoff- und Energieeffizienz geschaffen werden. Im Weiteren soll der Bundesrat auch technische und organisatorische Vorschriften über Abfallanlagen erlassen können, insbesondere über den Stand der Technik, den Bedarfsnachweis und die Bewilligungsdauer. Bei der Festlegung solcher Vorschriften hat der Bundesrat wiederum die Aspekte der Rohstoff- und Energieeffizienz zu berücksichtigen.

Übrige Massnahmen (ohne Gesetzesänderung)

Zusätzlich zu den im USG neu zu regelnden Massnahmen werden im Rahmen des Aktionsplans Grüne Wirtschaft Prüfaufträge vorgenommen.

Aktuell fehlen umfassende Kenntnisse über die vorhandenen Vorkommen von nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen in der Schweiz und den Bedarf in der Schweiz wie auch über die inländischen und grenzüberschreitenden Stoffflüsse. Es wird darum geprüft, mit welchen Massnahmen die langfristige Versorgung der Schweiz mit nicht-energetischen mineralischen Rohstoffen im Hinblick auf einen möglichst optimalen Ressourceneinsatz verbessert werden kann.

Im Sinne einer gesamthaften Lebenszyklusbetrachtung von Bauprodukten werden auch Anforderungen an neue Baumaterialien und Bauweisen geprüft. Diese Anforderungen sollen sich an internationalen Standards orientieren und sollen in Zukunft ein nachhaltiges Management im Bauabfallkreislauf ermöglichen.

2.2.3 Konsum und Produktion

Für die Reduktion des Ressourcenverbrauchs durch den Konsum werden zwei Stossrichtungen verfolgt: Zum einen sollen mit produktorientierten Massnahmen, insbesondere mit Vereinbarungen, Angebot und Nachfrage bei ökologisch optimierten Produkten erhöht werden. Zum anderen sind konsumorientierte Massnahmen notwendig, welche umweltbewusste Nutzungsentscheide und Lebensweisen fördern