Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 64 Seiten

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sollen. Dazu sind Massnahmen in den Bereichen Information und Sensibilisierung vorgesehen.

Mit den produktorientierten Massnahmen werden bereits ergriffene private Initiativen unterstützt und gestärkt. So bestehen beispielsweise Kooperationen zwischen Unternehmen und Umweltorganisationen, um den Ressourcenverbrauch für Soja, Palmöl und weitere Produkte zu senken. Verschiedene Unternehmen im Textilbereich überwachen und optimieren heute bereits Teile ihres Sortiments. Bei der Umsetzung der Massnahmen im Bereich Konsum und Produktion soll an die bereits ergriffenen Initiativen angeknüpft werden.

Die Reduktion des Ressourcenverbrauchs bei Konsum und Produktion soll primär über freiwillige Massnahmen erreicht werden. Mit freiwilligen Vereinbarungen zwischen Bund und Wirtschaft sollen wirksame und effiziente Massnahmen zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs vereinbart werden. Erst wenn sich freiwillige Massnahmen nicht als zielführend erweisen - sei dies, weil die Beteiligung an den freiwilligen Vereinbarungen zu gering ist oder die Massnahmen nicht wie vorgesehen umgesetzt werden - soll der Bundesrat verbindliche Massnahmen wie eine verbindliche Berichterstattung zum Sortiment, Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten oder die Kennzeichnungspflicht für besonders ressourcenintensive Produkte festlegen. Für alle Massnahmen gilt, dass die Konformität mit nationalen und internationalen Handelsbestimmungen (WTO, THG, FHA) gewährleistet ist und die Massnahmen die anerkannten internationalen Standards und Methoden berücksichtigen. Zudem sollen beim Import von Produkten aus Entwicklungsländern den Bedürfnissen dieser Länder sowie den Zielen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit Rechnung getragen werden. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit sind verbindliche Vorschriften nur für Produkte vorgesehen, welche in erheblichem Masse zur Überbeanspruchung oder Gefährdung von natürlichen Ressourcen beitragen. Die Verantwortung für die Senkung des Ressourcenverbrauchs soll in erster Linie von den Anbietern wahrgenommen und umgesetzt werden.

Vereinbarungen

Vereinbarungen mit der Wirtschaft sind ein zentrales Instrument, um im Konsum- und Produktebereich die Ressourceneffizienz substanziell verbessern zu können. Sie werden in partnerschaftlicher Zusammenarbeit erarbeitet und gehen dem Erlass von verbindlichen Regelungen vor. Vereinbarungen haben eine grosse Bedeutung u.a. im Bereich Konsum und Produktion.

Es bestehen bereits heute Möglichkeiten zu Branchenvereinbarungen im Rahmen des Umweltschutzes. Diese Bestimmung soll so erweitert werden, dass der Bund als Vertragspartner freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft durch die Vorgabe mengenmässiger Ziele und entsprechender Fristen eingehen kann. Erst für den Fall, dass die substanzielle Reduktion der Umweltbelastung mit solchen freiwilligen Vereinbarungen nicht gelingen sollte, wird der Bundesrat verbindlichere Massnahmen einführen. Im Interesse der Vertragspartner wird er die Berichterstattungspflicht über die betroffenen Rohstoffe, Produkte und Produktgruppen rasch einführen, wenn sich wichtige Marktteilnehmer nicht an den Vereinbarungen beteiligen sollten.