Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 50 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: N081-0034

Mit einer radikalen Vereinfachung des Baurechts, der Abschaffung von komplizierten Vorschriften sowie einer Beschleunigung der langwierigen Verfahren, wären genügend Möglichkeiten vorhanden, die Grundanliegen der Bevölkerung in diesem Bereich zu berücksichtigen (SVP). Es ist wichtig, dass die Siedlungsentwicklung nach innen vor allem in den urbanen Räumen forciert wird (fenaco, Gemeindeverband, SAB, SLB). Hier müssen dringend noch vorhandene Verdichtungsreserven wie Industrie- und Gewerbebrachen genutzt werden (Gemeindeverband, SAB, SLB). Die Musterberechnung gibt ein falsches Signal an die Kantone. Gemäss dieser sind lediglich vier Kantone angehalten, rückzuzonen. Noch schwerwiegender ist das Zeichen, dass über die Hälfte der Kantone eine Auslastung von über 100 % ausweist und ermuntert würden, neues Bauland einzuzonen. In den meisten Kantonen liegen aber erhebliche Nutzungsreserven vor, die für den nächsten Planungshorizont die Nachfrage decken könnten, sofern der Mobilisierung der Reserven ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. In diesen Untersuchungen nicht einmal inbegriffen sind Nutzungsreserven in Form von bestehenden Geschossflächenreserven. Dem konsequenten Vollzug der Verordnung und den Instrumenten kommt sehr hohe Bedeutung im Hinblick auf eine Siedlungsentwicklung nach innen zu. (IRL). Der (Aus)bau in der dritten Dimension muss enttabuisiert werden (Gemeindeverband, SAB, SLB). Zudem müssen Vorschriften, welche die Siedlungsverdichtung nach innen im urbanen Raum behindern, konsequent durchforstet und wo nötig angepasst werden (Gemeindeverband, SAB, SLB). Dem stehen jedoch eher agrarisch geprägte, teils periphere Gemeinden gegenüber, die mit einem Bevölkerungsschwund zu kämpfen haben und mit Leerständen innerhalb und ausserhalb der Bauzonen konfrontiert sind (Gemeindeverband). Mit der Ausscheidung neuer Bauzonen soll hier nicht auf ein Wachstum reagiert sondern proaktiv die Ansiedlung neuer Bewohner und Wirtschaftsbetriebe gefördert werden (Gemeindeverband, SAB, SLB). Sowohl von Seiten der Berechnung der Bevölkerungsentwicklung als auch von Seiten der ungenügenden öffentlichen Erschliessung wird dem ländlichen Raum die Entwicklung erschwert. Damit öffnet sich die Schere zwischen Stadt und Land und die raumplanerischen Probleme werden eher verschärft, indem sich zwangsläuft auch Pendlerbewegungen vergrössern und somit auch die Verkehrsprobleme zunehmen (fenaco).

Die detaillierte Beurteilung des Ist-Zustandes für die Ermittlung des Potentials lässt sich nicht mit einer generellen statistischen Analyse machen (bauenschweiz, FSU, IGS, SIA, Stadt Zürich, UCV). Statistiken und Prognosen dürfen höchstens zur Plausibilisierung verwendet werden (IGS). Technische und mathematische Aussagen dürfen den Gesamtinteressenabwägungen nicht vorgehen (SG). Wir lehnen die Berechnungsmethode der maximal möglichen Grösse der Bauzone ab (BE; BDP), da damit Engpässe an gut erschlossenen Lagen entstehen (BE, JU, Delémont). Die grosse Zahl von Annahmen, die nicht verifiziert wurden und aufgrund derer die Methode entwickelt wurde, erzeugt Zweifel am wissenschaftlichen Wert des Systems, vor allem im Hinblick auf das Willkürverbot (NE, SZ).

Es wird zu wenig berücksichtigt, dass der Wohnflächenbedarf aufgrund demographischer Veränderungen, gesellschaftliche Trends und des wachsenden Wohlstands zunimmt (SG; SVP; Gemeindeverband; sgv). Hinzu kommt, dass für einen funktionierenden

Baulandmarkt ein bestimmtes Angebot vorhanden sein muss (SG; Gemeindeverband). Mit der Verknappung der Bauzonen drohen auch massive Preisaufschläge für Immobilien, was letztlich zu überhöhten Kosten für wirtschaftliches Handeln und Wohnen führt (SVIT).

Die vorgeschlagene Regelung «belohnt» Kantone, die bisher vor allem dank einem

grosszügigen und ungeplanten Umgang mit Bauzonen ein hohes Bevölkerungswachstum erreichen konnten (BE; BDP; Gemeindeverband). Kantone, deren Bauzonen schon bisher dichter als der Median bebaut wurden, müssen diesen Wert halten (was sinnvoll ist),

währenddem Kantone, deren Bauzonen weniger dicht bebaut sind, bis drei

Planungsperioden - also 45 Jahre - eingeräumt erhalten, um den Dichte-Median zu

erreichen (BE; BDP; Gemeindeverband).

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