Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 74 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 28Fedlex · Erläuternder Bericht
Regulierungsfolgenabschätzung zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und zum Finanzinstitutsgesetz FINIG
Wertpapiers CHF 100‘000 beträgt. Weiter kann der Bundesrat Erleichterungen für Unternehmen erlassen, die im letzten Geschäftsjahr zwei der drei folgenden Bedingungen erfüllt haben: Die Bilanzsumme ist kleiner als CHF 20 Mio., der Umsatz kleiner CHF 40 Mio. und es werden weniger als 250 Mitarbeiter (vollzeitäquivalent) beschäftigt. Damit wird die KMU-Verträglichkeit der Vorlage berücksichtigt. Tabelle 2 zeigt, dass per 2011 die überwiegende Mehrheit aller Unternehmen in der Schweiz zumindest eine Bedingung erfüllt hätten.
Tabelle 2: Anzahl Unternehmen nach Wirtschaftsabteilungen und Grösse (2011)45
Anzahl Unternehmen mit … Vollzeitäquivalenten 1-249 >249 MA Sektor 2 83‘206452
Sektor 3 401‘318806
davon im Finanzsektor 14‘609105
davon Erbringung von Finanzdienstleistungen 5‘53967
davon Versicherungen, Rückversicherungen und 70327
Pensionskassen davon mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 8‘36711
verbundene Tätigkeiten
Total 490‘524 1‘258
Die Einführung einer Mindeststückelung von CHF 100‘000 könnte dazu führen, dass Unternehmen vermehrt grössere Stückelungen von mindestens CHF 100’000 anbieten, um die Prospektinformationspflicht und die damit einhergehende Prospektprüfpflicht zu umgehen. Per 2013 sind am Schweizer Kapitalmarkt die Stückelungen bei Neuemissionen von Unternehmensanleihen, Pfandbriefen und auch Staatsanleihen im Normalfall CHF 5‘000 und damit auch auf Privatanleger ausgerichtet.46 Stückelungen von CHF 100‘000 dürften für viele Privatanleger auch aus Diversifikationsgründen nicht mehr attraktiv sein. Damit wären Privatanleger vom Markt für Firmenanleihen faktisch ausgeschlossen. Dies entspricht auch den Erfahrungen, die etwa in Deutschland gemacht wurden.47 Als Folge der Neuregelung für Wertpapierprospekte wurden dort Privatanleger teilweise aus dem Markt für Firmenanleihen verdrängt, da neue Firmenanleihen zunehmend nur noch mit einer Stückelung von über € 100‘000 emittiert wurden.48 Im Gegensatz zu Deutschland sieht die Schweizer Regulierung (FIDLEG Art. 60 Abs. 2) hingegen vor, dass unter gewissen Voraussetzungen die Prospektprüfung auch erst nach erfolgter Emission etwa einer Anleihe durchgeführt werden kann. Damit erhalten Anbieter derartiger Papiere Flexibilität und können die Opportunitätskosten reduzieren. Dadurch kann der Anreiz geringer werden, die Mindeststückelung zu erhöhen, um die Prospektprüfpflicht zu umgehen.
Bestimmungen für besondere Finanzinstrumente
Per Ende 2013 wurden über 34‘000 strukturierte Produkte an der Börse SIX gehandelt.49 Für strukturierte Produkte muss gemäss geltendem Recht ein Basisinformationsblatt vorliegen. Neu gilt für die Emittenten strukturierter Produkte die Pflicht, ein Basisinformationsblatt und
45 Quelle: Bundesamt für Statistik, Statistik zur Unternehmensstruktur 2011 (provisorische Ergebnisse), Tabelle T 6.2.1.1.
46 Quelle: http://www.nzz.ch/finanzen/uebersicht/boersen_und_maerkte/kleine-stueckelungen-beguenstigenprivatanleger-1.18160128 (März 2014).
47 Quelle: https://www.boersestuttgart.de/media/dokumente/pressemeldungen/130930_pm_stckelung_corporate_bonds.pdf (März 2014).
48 Zu Beginn des Jahres 2012 wurde in Deutschland die Schwelle für die Prospektpflicht von € 50‘000 auf € 100‘000 angehoben. Eine Auswertung der Börse Stuttgart zeigt, dass im ersten Semester 2010 noch 31% der platzierten Bonds eine Stückelung von weniger als € 50‘000 aufwiesen. Nach der Anhebung der Mindeststückelung 2012 waren es im ersten Halbjahr nur noch 16% mit einer Stückelung unter € 100‘000.
49 Quelle: SIX Exchange, http://www.six-swiss-exchange.com/statistics/annual_statistics/ (März 2014).