Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 74 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 40Fedlex · Erläuternder Bericht
Regulierungsfolgenabschätzung zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und zum Finanzinstitutsgesetz FINIG
Auf der Einnahmeseite könnten Bund, Kantone und Gemeinden ebenfalls betroffen sein. Es können jedoch ex-ante keine Angaben gemacht werden, wie hoch dieser Einfluss ist. Die von den Finanzdienstleistern getragenen, nicht an die Konsumenten überwälzbaren Kosten von FIDLEG und FINIG schmälern ceteris paribus (c.p.) deren Gewinne und deswegen auch die Steuereinnahmen. Die von den Kunden getragenen Kosten führen aufgrund der höheren Abzüge für Finanzkosten im Bereich der Einkommenssteuern c.p. zu tieferen steuerbaren Einkünften und damit ebenfalls zu tieferen Steuererträgen. Diese negativen Effekte auf die Steuererträge von Bund, Kantonen und Gemeinden sind c.p. insgesamt grösser je stärker die Regulierungskosten durch FIDLEG und FINIG zunehmen. Diesen einnahmemindernden Effekten stehen jene gegenüber, die die Steuererträge positiv beeinflussen. So könnte sich die Gewinnentwicklung der Finanzdienstleister aufgrund der gesteigerten Standortattraktivität (vgl. Kapitel 4.3.2) positiv entwickeln und damit die oben erwähnten negativen Effekte auf die Steuererträge (über)kompensieren. Zudem könnte auch die Gewinnentwicklung anderer, mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen verbundenen Unternehmen beeinflusst werden (etwa jene von Dienstleistungserbringern im Zusammenhang mit der Unterstellung).
4.3 Auswirkungen auf den Wettbewerb
4.3.1 Wettbewerbsintensität
Die Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt für Vermögensverwaltung dürften sich durch FIDLEG und FINIG dauerhaft verändern. Wie in Kapitel 4.1.6 erläutert, schafft besonders die Unterstellung der Vermögensverwalter unter die staatliche Aufsicht gleiche Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) unter den Anbietern von Finanzdienstleistungen. Zudem werden durch die verstärkten Verhaltenspflichten – etwa zur Offenlegung von Retrozessionen – Interessenkonflikte reduziert. Schliesslich fallen auch höhere Regulierungskosten an (vgl. Kapitel 4.1 und 4.2). Der Anpassungsprozess an die neuen Bedingungen dürfte schlussendlich dazu führen, dass die durchschnittliche Grösse (gemessen an der Höhe der verwalteten Kundengelder) der am Markt tätigen Vermögensverwalter zunimmt. Eine Konzentration im Markt für Vermögensverwaltung kann gleichbedeutend mit einer längerfristig tieferen Wettbewerbsintensität sein.
Eine mögliche Konsequenz der Unterstellung der Vermögensverwalter unter die staatliche Aufsicht ist die permanente Erhöhung von Markteintrittsbarrieren. Dies sind Kosten, die neue Anbieter zunächst bezahlen müssen, bevor sie am Markt tätig werden können. Dadurch kann der Markteintritt verzögert oder gar verunmöglicht werden, was potentielle Wohlfahrtsgewinne verhindert.63 Im Bereich der Vermögensverwaltung sind die Markteintrittsbarrieren bislang vergleichsweise tief. Dies widerspiegelt sich auch in der relativ hohen Anzahl Neugründungen von Unternehmen in diesem Bereich. Abbildung 8 zeigt die Anzahl Neugründungen von Unternehmen im Finanzsektor der Schweiz, gegliedert nach den Subsektoren zwischen 2001 und 2011.64 Im Durchschnitt wurden über 80% aller im Finanzsektor neu gegründeten Unternehmen im Bereich „mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten“ gegründet. Darin enthalten sind alle Erbringer von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit den Kreditinstituten und Versicherungen stehen, einschliesslich der Vermögensverwalter.
Im Interesse der gesamten Volkswirtschaft sollte es vermieden werden, Markteintrittsbarrieren durch regulatorische Massnahmen zu stark zu erhöhen. Die einmaligen Kosten zur Erlangung einer Bewilligung durch die FINMA können nicht wieder zurückgewonnen werden
63 McAfee, Mialon und Williams (2004) p. 463.
64 BFS, Unternehmensdemographie 2011, Link: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/06/02/blank/data.html.