Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten

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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA

Art. 130 Abs. 1, Einleitungssatz und Bst. c

Die Ausbildungsresultate dienen der Ausbildungskontrolle und der Ausbildungsführung. Zugriff auf die Daten haben nebst den betroffenen Personen lediglich die jeweils zuständigen Ausbildungsverantwortlichen in Armee und Verwaltung. Sie erhalten durch das LMS VBS die dazu nötigen Online-Zugriffsrechte.

Art. 131

Das LMS VBS wird einerseits den Angehörigen der Armee und andererseits den Mitarbeitenden des VBS zur Verfügung gestellt. In der Folge sollen die darin bearbeiten Daten sowohl von Angehörigen der Armee wie bisher im Open Control bis zu deren Entlassung aus der Militärdienstpflicht aufbewahrt werden und diejenigen der Mitarbeitenden des VBS bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine längerdauernde Aufbewahrung von einzelnen Testergebnissen erfolgt, sofern gesetzlich vorgesehen, in anderen militärischen Informationssystemen.

Gliederungstitel vor Art. 143a sowie Art. 143a-143f

Nach Artikel 103a des Bundesgesetzes über die Luftfahrt vom 21. Dezember 1948 (SR 748.0) unterstützt der Bund die Aus- und Weiterbildung von Anwärtern, welche als Militärpiloten, Berufspiloten, Fluglehrer oder Fernspäher/Fallschirmaufklärer in Betracht kommen. In der Verordnung über die Aufsichtskommission für die fliegerische Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern auf die Tätigkeit als Militärpiloten, Berufspiloten, Fluglehrer oder Fallschirmaufklärer (SR 512.272) wird die Aufsicht über die Kurse der fliegerischen Ausbildung (SPHAIR) geregelt. Aufgrund fehlender personeller Ressourcen beim UVEK für eine interne Vorselektion der Pilotenanwärter hat die Luftwaffe den Lead und die Finanzierung von SPHAIR im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 (Beratung des Bundesgesetzes über das Entlastungsprogramm 2003 vom 19. Dezember 2003, Amtliches Bulletin der Bundesversammlung, Herbstsession 2003, S. 1696 ff.) übernommen. Damit wurde die fliegerische Aus- und Weiterbildung aus dem Verantwortungsbereich des UVEK in denjenigen des VBS verschoben. 2011 wurde in der Folge im Rahmen des Projekts „S “ D SPHAIR v inem zivilen Server zur FUB migriert mit dem Zweck, die Datensicherheit zu erhöhen.

SPHAIR dient dazu, die Eignung von Interessenten für eine Piloten- oder Fallschirmaufklärerausbildung festzustellen. Jeder interessierte Schweizer Bürger kann sich ab dem 16. Altersjahr bei SPHAIR Expert registrieren lassen und damit selbständig den Eignungsprozess als Kandidat für eine Piloten- oder Fallschirmausbildung initialisieren. Insbesondere kann er in SPHAIR selber Kurse buchen, seine persönlichen Daten (Personalien, Adresse, AHV-Versichertennummer, Staatszugehörigkeit, Geburtsort- und -datum, Sprachkenntnisse, Grad, Zivilstand, Lebenslauf, Interessen, medizinische Angaben) erfassen, teilweise mutieren und seine Testresultate einsehen. Den Selektionsentscheid erhalten die betreffenden Personen durch die LW via SPHAIR Expert mitgeteilt.

An die möglichen Piloten und Fallschirmaufklärer werden hohe medizinische Anforderungen gestellt. Diese sind zugleich Ausschlusskriterien für die Selektion und die Ausbildung. In der Folge müssen die dazu notwendigen Daten bearbeitet werden können. Mit SPHAIR Expert werden die Daten zu Kursen und Prüfungen bis hin zu