Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten

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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA

Art. 49, 50, 52 und 53 Abs. 2

Nach der Evaluation der Anwärterinnen und Anwärter für das Armee-Aufklärungsdetachement geht es darum, mit den im EAAD bearbeiteten Daten sowie denjenigen der FAI DB zu entscheiden, wer in welchen Einsatz geht. Mit der Konkretisierung der geltenden Regelungen soll transparent gemacht werden, dass die bei der Evaluation aufwändig erhobenen Daten auch im Hinblick auf mögliche Einsätze bearbeitet werden können. Zudem werden von für Spezialeinsätze zugezogenen, einzelnen Spezialisten aus dem Kommando Spezialkräfte entsprechende Daten in EAAD bearbeitet.

Art. 62 Bst. k

Das Projekt des Informationssystems Karriere- und Einsatzplanung KEP nach Artikel 66 ff. MIG wurde eingestellt, beziehungsweise der Teil Kaderentwicklung ins Informationssystem Personal Verteidigung (IPV) integriert. Im IPV werden in der Folge zusätzlich die im neuen Buchstaben k aufzunehmenden Daten bearbeitet.

3. Kapitel, 2. Abschnitt (Art. 78-83)

Die Bearbeitung von Daten im Rahmen der militärischen Kontrollführung erfolgt heute einerseits über das Personalinformationssystem (PISA) des Führungsstabes und andererseits über das Informationssystem Kommandantenbüro (MIL Office) des Heeres. Mittlerweilen ist der Datenaustausch zwischen PISA und MIL Office technisch soweit gediehen, dass der Betrieb des Informationssystems Kontrolle der Angehörigen der Armee (AdA-Kontrolle) für den Datenaustausch im Sinne der Datenauslagerung und Datenrücklagerung obsolet geworden ist. Der Betrieb von AdA-Kontrolle wird in der Folge eingestellt. Damit kann die Grundlage dafür aufgehoben werden.

Art. 85 Einleitungssatz, Bst. d und f-h, 86 Einleitungssatz, Bst. b, f und g sowie 89

Da die aktuelle Kurzbezeichnung Mil Office des Informationssystems Kommandantenbüro ein urheberrechtlicher geschützter Name ist, muss die Kurzbezeichnung in MIL Office umbenannt werden. Neu soll auch die Strafkontrolle, welcher Truppenkommandanten im Bereich des Disziplinarwesens nach Artikel 205 des Militärstrafgesetzes zu führen haben, explizit im MIG verankert werden. Die Aufbewahrungsdauer der Daten in MIL Office soll derjenigen der in PISA bearbeiteten Daten entsprechen.

Art. 91 Abs. 1 Bst. a, 92 Bst. f und 94

Das Informationssystem Kaderentwicklung (ISKE) wird nicht nur bei der eigentlichen Kaderentwicklung angewendet, sondern auch für Personalentwicklung als solches. Die Bestimmungen zum ISKE sind entsprechend zu ergänzen.

Art. 96-101

Das Informationssystem Karriere- und Einsatzplanung KEP wurde von der Gruppe Verteidigung als Projekt für das Heer entwickelt. Der Versuchsbetrieb wurde Ende