Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/75: Teilrevision der gesetzlichen Bestimmungen über die Wareneinfuhr im Reiseverkehr · 11 Seiten

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Vereinfachungen im Reiseverkehr

2.4.2 Art. 2 ZV-EFD über die steuerbefreite Einfuhr

Art. 2 (neu) ZV-EFD definiert die Voraussetzungen für die Gewährung der in Art. 1 ZV-EFD definierten Wertfreigrenze. Er übernimmt im Wesentlichen die Bestimmungen von Art. 66 (neu) ZV.

Das Zusammenrechnen (Kumulieren) ist wie heute nicht möglich. Jeder Gegenstand im Wert von über 300 Franken ist stets mehrwertsteuerpflichtig, unabhängig von der Anzahl bei der Einfuhr anwesender Personen.

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen über die Wertfreigrenze erfordern einen Vorbehalt bei der Anwendung des Abkommens vom 4. Juni 195410 über die Zollerleichterungen im Reiseverkehr in Art. 2 Abs. 4 ZV-EFD. Dieser Vorbehalt betrifft indessen nur eine unbedeutende Anzahl von Fällen.

3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

3.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Einnahmenseitig dürften diese Änderungen zu keinen spürbaren Auswirkungen führen. Manche Änderungen können zu Mehreinnahmen, andere wiederum zu Mindereinnahmen führen. Als Ganzes gesehen dürften sie sich jedoch ausgleichen.

3.1.2 Personelle Auswirkungen

Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Personalbestand.

3.1.3 Andere Auswirkungen

Die Einfachheit der neuen Bestimmungen erhöht die Rechtssicherheit und den einheitlichen Vollzug. Damit soll die Gleichbehandlung aller zollpflichtigen Personen gewährleistet werden.

Die Umsetzung dieser neuen Bestimmungen wird zudem einen flexibleren und effizienteren Ressourceneinsatz erlauben.

3.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Änderungen können mit den heute verfügbaren Informationen nicht abschliessend beurteilt werden. Vor- und Nachteile dieser Vereinfachungen, von denen sowohl die Reisenden als auch die Volkswirtschaft profitieren werden, dürften sich jedoch die Waage halten. Der definitive Bericht zu Handen des Bundesrats wird mit den diesbezüglichen Bemerkungen aus dem Anhörungsverfahren ergänzt werden.

4 Verhältnis zu Völkerrecht und europäischem Recht

4.1 Verhältnis zum Völkerrecht

4.1.1 Änderungsprotokoll zum Internationalen Übereinkommen vom 18. Mai 1973 zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren

Die Revision der nationalen Gesetzesbestimmungen wird Vorbehalte zu den empfohlenen Praktiken 1.16 und 1.17 des Kapitel 1 der Besonderen Anlage J des Protokolls zur Änderung des internationalen Übereinkommens vom 18. Mai 197311 zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren nötig machen.