Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/75: Teilrevision der gesetzlichen Bestimmungen über die Wareneinfuhr im Reiseverkehr · 11 Seiten

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Vereinfachungen im ReiseverkehrVereinfachungen im Reiseverkehr

Alle für die Veranlagung von Waren im Reiseverkehr erforderlichen Informationen sindAlle für die Veranlagung von Waren im Reiseverkehr erforderlichen Informationen sindAlle für die Veranlagung von Waren im Reiseverkehr erforderlichen Informationen sind inskünftig in einer einzigen Übersichtstabelle aufginskünftig in einer einzigen Übersichtstabelle aufgeführt:

2 Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen und Kommentare zu den einzelnenÄnderungen der gesetzlichen Bestimmungen und Kommentare zu den einzelnenÄnderungen der gesetzlichen Bestimmungen und Kommentare zu den einzelnen

Artikeln

Die unter Ziffer 1.2 und 1.3 vorgeschlagenen Vereinfachungen erfordern eine Teilrevision:Die unter Ziffer 1.2 und 1.3 vorgeschlagenen Vereinfachungen erfordern eine Teilrevision:Die unter Ziffer 1.2 und 1.3 vorgeschlagenen Vereinfachungen erfordern eine Teilrevision:

− der gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung der Freimengen (sieheder gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung der Freimengen (sieheder gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung der Freimengen (siehe Zollverordnung

[Ziff. 2.1] und Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen [Ziff.[Ziff. 2.1] und Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen [Ziff.[Ziff. 2.1] und Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen [Ziff. 2.2]);

− des Zolltarifs für den Reiseverkehr (siehe Zollverordnung des EFD [Ziff. 2.3]);des Zolltarifs für den Reiseverkehr (siehe Zollverordnung des EFD [Ziff. 2.3]);des Zolltarifs für den Reiseverkehr (siehe Zollverordnung des EFD [Ziff. 2.3]);

− der gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung der Wertfreigrenze (sder gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung der Wertfreigrenze (sder gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung der Wertfreigrenze (siehe Verordnung

des EFD über die steuerbefreite Einfuhr [Ziff. 2.4]).des EFD über die steuerbefreite Einfuhr [Ziff. 2.4]).