Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/77: Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) sowie Änderung der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 12 Seiten
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Auch bezüglich der Aufteilung des Gebührenanteils der Kantone und Gemeinden bleibt es bei der bereits heute bestehenden Regelung, dass diese zwischen Kantonen und Gemeinden zu vereinbaren ist. Der Bund mischt sich nicht in diese Gebührenaufteilung ein.
4.1 Auf den Bund
Für den Bund wird das neue Verfahren einen gewissen finanziellen Mehraufwand generieren. Eine zusätzliche Applikation wird betrieben werden müssen und es wird damit auch zusätzlicher Aufwand beim technischen und fachlichen Support entstehen. Dieser Zusatzaufwand hängt jedoch in erster Linie von der nun zu realisierenden Lösung ab und ist deshalb heute noch schwer zu beziffern. Sobald die inzwischen spezifizierte Lösung programmiert ist und getestet werden kann, können präzisere Aussagen dazu gemacht werden. Eine stabile und einfach zu bedienende Applikation soll den Aufwand jedoch in überschaubaren Grenzen halten.
Auf der anderen Seite kann auf die Antragsformularverwaltung in Zukunft verzichtet werden und es fallen auch Lizenzkosten für die heute noch eingesetzte Scannersoftware weg.
Ein personeller Mehrbedarf ist zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass das neue Verfahren durch die auf Bundesstufe verantwortliche Sektion Ausweisschriften und Nachforschungen nach vermissten Personen bei fedpol mit dem heutigen Personalbestand vollzogen werden kann, sofern im praktischen Betrieb keine überraschend hohen Aufwände entstehen.
4.2 Auf die Kantone
Für die Kantone hat NAVIG in erster Linie zur Folge, dass das Scannen von Antragsformularen und ein Grossteil der damit verbundenen Qualitätskontrollen wegfallen. Die Bearbeitung von elektronisch eingegangen IDK-Anträgen in ISA Web wird sich nur marginal vom heutigen Verfahren unterscheiden.
Für die Kantone kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Einführung des neuen Antragsverfahrens weder höhere Kosten noch personelle Mehraufwände zur Folge hat.
4.3 Auf die Gemeinden
Die grössten Auswirkungen wird NAVIG auf die Gemeinden haben. Die neue Applikation ISA-NAVIG muss installiert und in Betrieb genommen werden. Die Mitarbeitenden erhalten eine neue Applikation, deren Nutzung sie erlernen müssen. Personell, baulich und organisatorisch hat NAVIG jedoch nur marginale Auswirkungen. Genau wie heute, müssen die Gemeinden auch in Zukunft sicherstellen, dass nur Berechtigte Anträge für IDK bearbeiten können. Heute wird dies in erster Linie über den Zugriff auf die vor Ort vorhandenen Papierantragsformulare sichergestellt. In Zukunft müssen die Gemeinden dafür sorgen, dass nur Berechtigte Zugriff auf Rechner mit installiertem NAVIG-Client haben. Zudem müssen die Gemeinden die Mindestanforderungen an die IT-Infrastruktur erfüllen und die Beschaffung eines Scanners (sofern nicht schon vorhanden) stellt ebenfalls eine neue Voraussetzung für die Bearbeitung von IDK-Anträgen dar.
In Abhängigkeit der gewählten Lösung, der bereits vorhandenen Infrastruktur und der Vertragssituation mit lokalen IT-Dienstleistungserbringern ist bei den Wohnsitzgemeinden von einer Investition von bis zu CHF 1'000.-- pro Arbeitsplatz auszugehen.