Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/77: Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) sowie Änderung der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 12 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
2. Lösungsbeschreibung
2.1 Projekt Neues Antragsverfahren für IDK bei den Gemeinden
Das EJPD ist zuständig für die Umsetzung des Parlamentsentscheides, das heutige Antragsverfahren durch ein elektronisches Verfahren abzulösen. Im EJPD wurde das Bundesamt für Polizei fedpol mit der Umsetzung eines entsprechenden Projektes beauftragt und mit den notwendigen Mittel ausgestattet.
2.2 Technische Lösung
Für die Erfassung der Antragsdaten (Personalien, Foto, Unterschrift, Dokumente) durch die Gemeinden, wird vom EJPD die Softwareanwendung ISA-NAVIG entwickelt, welche von den betroffenen Gemeinden lokal installiert werden muss. Die Applikation ISA-NAVIG wird als Rich Client realisiert. Für die Erstinstallation benötigen die Gemeinden einen Downloadlink und ein Passwort, welche im Rahmen des Rollouts durch fedpol vergeben werden. Um Anträge für IDK bearbeiten zu können, benötigen die Gemeinden neben dem NAVIG-Client mindestens einen angeschlossenen Scanner, um Fotos und Unterschriften in digitaler Form im Antrag zu integrieren. Neben dieser Basisversion wird es aber auch möglich sein, Unterschriften und Fotos direkt in elektronischer Form im NAVIG-Client zu integrieren. Dazu müssten die Gemeinden jedoch einen Fotoapparat und ein Unterschriften-Pad beschaffen. Zudem bietet der NAVIG-Client die Möglichkeit, aus Einwohnerregistern nach dem Standard eCH-0156 exportierte Personendaten als Basis für den Antrag für eine IDK zu verwenden. Die Gemeinden können somit bereits bei ihnen vorhandene Daten nutzen und müssen die Personendaten nicht manuell ins neue System eingeben. Ergänzt werden müssen diese Daten mit einem elektronischen Gesichtsbild und der Unterschrift der antragstellenden Person bzw. der gesetzlichen Vertretung. Der komplett erstellte Antrag wird verschlüsselt und elektronisch mit Hilfe der Applikation ISA-NAVIG an das zentrale Informationssystem Ausweisschriften (ISA) gesandt. Im ISA werden die Anträge dem zuständigen kantonalen Passbüro zur Bearbeitung zugeteilt (analog zu den heutigen Internetanträgen).