Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/88: Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuergesetz; TStG) · 12 Seiten

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2.3 Anpassung der Rechtsmittel

Art. 32

Neu sollen gewisse Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Steuererhebung dezentral bei den Zollstellen durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise auch Vernichtungen von Zigaretten (z.B. Verpackungsfehler) mit Rückerstattung der Tabaksteuer. Damit den Steuerpflichtigen im Rahmen der Tätigkeiten zur Inlandbesteuerung der gleiche Instanzenzug wie heute zur Verfügung steht und die erste Anlaufstelle im Falle einer Unstimmigkeit die Oberzolldirektion bleibt, können Verfügungen, welche sich nicht auf das Zollrecht stützen, mit einer Beschwerde an die Oberzolldirektion weitergezogen werden.

3 Auswirkungen

Die geplante Erneuerung der Erhöhungskompetenz für die Steuer auf Zigaretten sowie deren Anhebung auf Feinschnitttabak entfalten keine unmittelbare Wirkung. Führt der Bundesrat nach Erteilung der neuen Kompetenz jedoch seine bisherige Tabaksteuerpolitik der „kleinen Schritte“ weiter (vgl. Ziff. 1.2.1), dürften die nachfolgend aufgeführten Auswirkungen zu erwarten sein.

3.1 Auswirkungen auf den Bund

Durch eine Erhöhung der Tabaksteuer werden in der Regel die Kleinhandelspreise steigen. Der Gesamtabsatz von Zigaretten in der Schweiz wird dadurch weiterhin zurückgehen und die Tabaksteuereinnahmen voraussichtlich weiter steigen.

Ausgehend von einem Zigarettenpreis von Fr. 8.20 je Schachtel und angenommenen Verkäufen von jährlich 11 Mia. Stück Zigaretten (2012: 11,4 Mia. Stück), würde eine Steuererhöhung von Fr. 0.30 je Schachtel Zigaretten gegenwärtig Mehreinnahmen von rund 150 Mio. (nur Tabaksteuer) bzw. 165 Mio. Franken[1] (Tabaksteuer inkl. MWST) bringen.

3.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Die Verkäufe von Zigaretten sind in den letzten 10 Jahren insgesamt rückläufig (- 21,5%). Der daraus resultierende Umsatzrückgang wurde durch kontinuierliche Preiserhöhungen der einzelnen Hersteller mindestens kompensiert. Die Erfahrung zeigt, dass trotz abnehmender Verkäufe kaum mit einem Abbau von Arbeitsplätzen in grösserem Umfang zu rechnen ist. Auch sind keine erheblichen Einbussen bei den Staats- und Bundessteuern sowie bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der Unter-

nehmen zu erwarten.Vernehmlassung

Mit steigenden Preisen erhöht sich allerdings für den Konsumenten der Anreiz, die Tabakfabrikate kostengünstiger im Ausland zu besorgen, was aus Sicht der hiesigen Hersteller und Händler sowie für die Entwicklung der Tabaksteuereinnahmen

[1] 11 Mia. Stück * Fr. 15.00 ‰ = Fr. 165 Mio.