Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/88: Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuergesetz; TStG) · 12 Seiten
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Auf eine umfassendere Revision wird deshalb zum heutigen Zeitpunkt verzichtet. Dies insbesondere auch mit Blick auf andere laufende Gesetzesrevisionen (z.B. Revision des Steuerstrafrechts) und internationale Entwicklungen, welche direkten Einfluss auf die künftige Rechtsentwicklung im Tabaksteuergesetz haben könnten. Eine Totalrevision soll zu gegebener Zeit erfolgen.
1.3 Vergleich mit dem europäischen Recht
Das schweizerische Steuersystem ist seit dem 1. Januar 2010 für sämtliche Produkte EU-kompatibel.
Die massgebende Rechtsgrundlage im Bereich der Tabakbesteuerung in der Europäischen Union ist die Richtlinie 2011/64/EU DES RATES vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren11.
1.3.1 Zigaretten
Die globale Verbrauchsteuer (spezifische Verbrauchsteuer und Ad-Valorem-Verbrauchsteuer ohne Mehrwertsteuer) auf Zigaretten muss heute mindestens 57 % des gewichteten durchschnittlichen Kleinhandelspreises der in den steuerrechtlich freien Verkehr überführten Zigaretten betragen. Unabhängig vom gewichteten durchschnittlichen Kleinhandelspreis muss sie mindestens 64 EUR je 1000 Stück Zigaretten betragen. Jedoch müssen Mitgliedstaaten, die Verbrauchsteuern von mindestens 101 EUR je 1000 Stück Zigaretten auf der Grundlage des gewichteten durchschnittlichen Kleinhandelspreises erheben, der Mindestbesteuerung von 57 % nicht nachkommen.
Ab dem 1. Januar 2014 beträgt die globale Verbrauchsteuer auf Zigaretten mindestens 60 % des gewichteten durchschnittlichen Kleinhandelspreises der in den steuerrechtlich freien Verkehr überführten Zigaretten bzw. unabhängig davon mindestens 90 EUR je 1000 Stück Zigaretten. Mitgliedstaaten, die Verbrauchsteuern von mindestens 115 EUR je 1000 Stück Zigaretten auf der Grundlage des gewichteten durchschnittlichen Kleinhandelspreises erheben, müssen der Mindestbesteuerung von 60 % nicht nachkommen.
Die Mindeststeuer von 115 EUR wird in der Schweiz bei einem aktuellen Mindeststeuersatz von Fr. 212.10 problemlos erreicht. Dennoch wird vom Bundesrat seit jeher auch die Strategie der Annäherung an den prozentualen Mindeststeuersatz verfolgt.
1.3.2 Feinschnitttabak
Die globale Verbrauchsteuer auf Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten beträgt in der EU heute mindestens 43 % des gewichteten durchschnittlichen Kleinhandelspreises von in den steuerrechtlich freien Verkehr überführtem Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten oder mindestens 47 EUR je kg.
VernehmlassungDieser Mindeststeuersatz wird über die kommenden Jahre in drei Schritten gestaffelt (2015, 46%; 2018, 48%; 2020, 50%) auf 54 bzw. mindestens 60 EUR je kg erhöht.
Der durchschnittlich gewichtete Preis je Kilogramm Feinschnitttabak, welcher in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wurde, betrug im Jahre 2012 in der
11 Amtsblatt der Europäischen Union L 176/24 vom 5.07.2011.