Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/88: Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuergesetz; TStG) · 12 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht
1.2 Beantragte Neuregelung
1.2.1 Erhöhungskompetenz für Zigaretten
Der Bundesrat betreibt seit Jahren eine ausgewogene Tabaksteuerpolitik der „kleinen Schritte“. Nebst dem Ziel der Ergiebigkeit der Tabaksteuer berücksichtigt er bei seinen Entscheiden auch die Entwicklung der Zigarettenpreise in den Nachbarländern und der Tabakbesteuerung in der EU insgesamt, die Entwicklung des Zigarettenkonsums und des Anteils Rauchender, die Entwicklung des Schmuggels und des Schwarzmarktes sowie der Verkäufe im Grenz- und Touristenverkehr7.
Der Bundesrat ist bestrebt, diese Tabaksteuerpolitik fortzusetzen. Massive und unausgewogene Steuererhöhungen bzw. zu hohe Zigarettenpreise führen zu Schmuggel, Schwarzmarkt und somit zu Kriminalität. Dass die Schweiz bisher keinen organisierten Zigarettenschmuggel kennt, ist der bisherigen Tabaksteuerpolitik des Bundesrates zuzuschreiben. Trotz rückläufiger Verkaufszahlen nahmen die Tabaksteuereinnahmen aufgrund der Preis- und Steuererhöhungen stetig zu:
Grafik 1: Zigarettenverkäufe und Tabaksteuereinnahmen in der Schweiz
Der Bundesrat kann nach Artikel 11 Absatz 2 des Tabaksteuergesetzes zur Mitfinanzierung der Beiträge des Bundes an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, an die Ergänzungsleistungen sowie zur Angleichung an die in der Europäischen Union geltenden Steuersätze, im Rahmen der ihm für die einzelnen Tabakfab-Vernehmlassung rikate zugewiesenen Kompetenz, die Steuersätze erhöhen.
7 Vgl. Bericht zur Wirksamkeit der Steuererhöhung auf Zigaretten im Jahr 2006; Abklärung der gesundheits- und fiskalpolitischen Auswirkungen vom 26. November 2008; http://www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00578/01296/index.html?lang=de.