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Vernehmlassung 2013/90: Protokoll III zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vom 21. Juni 1999 auf Kroatien · 12 Seiten

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Anhang 2

Anhang II des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die

Freizügigkeit wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt A: Rechtsakte, auf die Bezug genommen wird, Punkt 1, wird Folgendes

eingefügt:

Verordnung (EU) Nr. 517/2013 des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung einiger Verordnungen und Beschlüsse in den Bereichen freier Warenverkehr, Freizügigkeit, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Verkehrspolitik, Energie, Steuern, Statistik,

transeuropäische Netzwerke, Justiz und Grundrechte, Recht, Freiheit und Sicherheit, Umwelt, Zollunion, Aussenbeziehungen, Aussen-, Sicherheits- und

Verteidigungspolitik und Organe aufgrund des Beitritts Kroatiens (ABl. L 158,

10.06.2013, S. 1).

2. Für Arbeitnehmer, die Staatsangehörige der Republik Kroatiens sind, gilt bis zum

Ende des siebten Jahres nach Inkrafttreten dieses Protokolls die in Absatz 1 des Abschnitts «Arbeitslosenversicherung» des Protokolls zu Anhang II festgelegte Regelung.