Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht

Teil der Einnahmen der Energieabgabe, der aus verteilungspolitischen Gründen auch bei Steuer- und Abgabensenkungen weiterhin pro Kopf an die Haushalte zurückverteilt wird,

flexibel an allfällige Schwankungen der Einnahmen angepasst wird. Mit der Rückverteilung könnte dann relativ flexibel auf allfällige Lücken im Bundeshaushalt reagiert werden. Denkbar wäre auch, dass direkt bei der Einführung der Energieabgabe eine einmalige Anpassung vorgenommen wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, beispielsweise bei der direkten Bundessteuer oder der AHV einen jährlichen Rabatt auf die bezahlten Beiträge festzulegen, der sich an den tatsächlichen Einnahmen der Energieabgabe orientiert.

Auswirkungen auf Bund und Kantone

Das Einnahmepotenzial einer Energieabgabe hängt davon ab, wann, in welchen Schritten, mit welchen Sätzen und auf welche Energieträger diese eingeführt wird.

Solange die Erträge der Energieabgabe an die Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt werden, stellt sich die Frage der Haushaltsneutralität nicht. Sobald die Erträge jedoch für Steuersenkungen verwendet werden, stellt sich das Problem der ungenügenden Ergiebigkeit dieser Abgaben. Setzt in der langen Frist, bei hohen Abgabesätzen, die beabsichtigte starke Lenkungswirkung ein, werden die Einnahmen aus der Energieabgabe sinken. Bei Variante 1 mit der Rückverteilung an die Bevölkerung und die Unternehmen kann die Haushaltsneutralität relativ einfach gewährleistet werden. Bei Variante 2 werden für eine spätere Phase auch Steuer- respektive Abgabesenkungen vorgesehen. Hier kann die Haushaltsneutralität wie oben beschrieben beibehalten werden, indem der zurückverteilte Anteil der Erträge bei Bedarf reduziert wird. Oder, die Reduktion der Steuer- oder Abgabensätze erfolgt mit einem Rabatt, der in Abhängigkeit der Einnahmen der Energieabgabe festgelegt wird.

Indirekte Wirkungen ergeben sich beim bestehenden Steuersubstrat auch durch die infolge der Belastung von Energie ausgelösten Lenkungswirkungen. Von besonderem Interesse sind die Auswirkungen einer Energieabgabe auf die als Hauptfinanzierungsinstrument für die Strasseninfrastruktur dienenden Mineralölsteuern. Werden aufgrund der Lenkungswirkung weniger Treibstoffe verbraucht, schwindet gleichzeitig das Substrat der Strassenfinanzierung. Im Übrigen tritt diese indirekte Wirkung auch bei der Verwendung anderer Instrumente zur Senkung des Energieverbrauchs auf, wie z.B. bei Emissionsvorschriften für neue Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Der Bericht diskutiert zwei Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen. Entweder kann bei Einführung der Energieabgabe der Satz erhöht werden oder dieser wird periodisch an die rückläufigen Erträge angepasst.

Die Vollzugskosten eines Lenkungssystems sind in der Regel geringer als bei anderen Massnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs. Der Vollzug der Energieabgabe würde auf bereits bestehenden Instrumenten aufbauen und nur einen begrenzten administrativen Mehraufwand verursachen. Eine Rückverteilung in Form von Steuergutschriften würde bei den kantonalen Steuerämtern einen gewissen Mehraufwand verursachen, insbesondere in der Einführungsphase. Die Kompensation der Einnahmen der Energieabgabe über die Senkung bestehender Steuern oder Abgaben hätte keine nennenswerten administrativen Mehraufwendungen zur Folge.