Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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Die Kantone sind von der Einführung eines Lenkungssystems nur insoweit betroffen, als dass sie die direkte Bundessteuer für natürliche und juristische Personen für den Bund vollziehen und mit 17 Prozent an den Einnahmen der direkten Bundessteuer beteiligt sind. Bei einer Reduktion der direkten Bundessteuer, sei es für natürliche oder juristische

Personen, reduziert sich der Kantonsanteil entsprechend. Die Haushaltsneutralität der Kantone könnte hier mittels Anpassung des Kantonsanteils gewährleistet werden, entweder einmalig oder durch eine periodische Anpassung.

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Lenkungssystems werden mittels der gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt, des Bruttoinlandprodukts und der Beschäftigung gemessen. Als Annäherung kann eine Analyse der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen einer Energieabgabe im Szenario POM herangezogen werden. Die Ergebnisse sind in folgender Tabelle zusammenfassend dargestellt.

Tabelle Z-2: Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen eines Lenkungssystems im Jahr 2050

%-Abweichung vom Niveau des Referenzszenarios Szenario Politische Massnahmen

Weiter wie bisher (WWB) Bundesrat (POM)

Wohlfahrt (inkl. Sekundärnutzen)

Je nach Rückverteilungsvariante 0,0 bis 0,3

Bruttoinlandprodukt (BIP)

Je nach Rückverteilungsvariante -0,6 bis 0,2

Beschäftigung

Je nach Rückverteilungsvariante -0,4 bis 0,6

Quelle: Ecoplan 2012, Kap.4.4 und 5.3, eigene Zusammenstellung.

Insgesamt liegen die volkswirtschaftlichen Gesamteffekte im Szenario POM im Bereich zwischen -0,6 bis +0,6 Prozent, wobei es sich dabei um Niveaueffekte handelt, d.h. um Abweichungen zum Szenario WWB im Jahr 2050 und nicht um jährliche Wachstums-/Wohlfahrts-/ Beschäftigungsveränderungen. Mit Blick auf die Wohlfahrtsauswirkungen liegt bei allen Rückverteilungsvarianten die Wohlfahrt im Jahr 2050 mindestens auf dem Niveau ohne Lenkungssystem. Beschäftigungsmässig sind je nach Rückverteilungsvariante geringe Einbussen oder leichte Gewinne zu erwarten. In diesen Ergebnissen sind die positiven Auswirkungen auf das Klima sowie der Wohlfahrtsgewinn, der durch eine Reduktion der atomaren Risiken erzielt wird, nicht berücksichtigt. Auch allfällige positive dynamische Innovationswirkungen aufgrund der Veränderung der relativen Preise sind nicht enthalten.

Rechtliche Aspekte

Für die Verankerung der Energieabgabe auf Verfassungsstufe spricht:

Der Übergang zum Lenkungssystem mit Energie- und Klimaabgabe bringt eine strukturell und quantitativ wesentliche Umgestaltung der bestehenden Finanz- und Abgabeordnung mit sich. Dies sollte auf Verfassungsstufe klar legitimiert werden.