Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 121Fedlex · Erläuternder Bericht

kungen vorgesehen. Im Fall sinkender Einnahmen aus einer Energieabgabe entsteht folglich eine Lücke im Bundeshaushalt. Um diese Lücke zu schliessen, gibt es mehrere Möglichkeiten (s. Kap.9.3). Im Vordergrund steht dabei, die Steuer- respektive Abgabensenkungen unverändert zu belassen und die Anpassung über die Rückverteilung an die Unternehmen und die privaten Haushalte vorzunehmen. Der Rückverteilungsbetrag würde im Ausmass der Einnahmerückgänge der Energieabgabe gesenkt.

Nicht nur langfristig sondern bereits kurzfristig ist der Haushaltsneutralität Rechnung zu tragen. Erfolgt die Rückverteilung an Haushalte und Unternehmen mit zeitlicher Verzögerung, d.h. erst, wenn die Erträge der Energieabgabe bekannt sind, sind keine direkten Auswirkungen auf den Bundeshaushalt zu erwarten. Erfolgt die Rückverteilung «zeitgleich», besteht ein Prognoserisiko. Die Haushaltsneutralität für den Bund lässt sich dennoch recht einfach gewährleisten, indem im Folgejahr die Differenz des Vorjahres bei der Ermittlung des Rückverteilungsbetrags berücksichtigt wird. Bei Steuer- respektive Abgabensenkungen ist die Gewährleistung der Haushaltsneutralität auch kurzfristig etwas aufwendiger. Um das Ausmass der Steuer- und Abgabensatzsenkungen bestimmen zu können, müssen nicht nur Einnahmeschätzungen für die Energieabgaben vorliegen, sondern auch Schätzungen über die mit den Steuer- respektive Abgabesatzsenkungen verbundenen Einnahmeminderungen. In Kapitel 9 wird auf diese Problematik eingegangen.

Indirekte Wirkungen ergeben sich beim bestehenden Steuersubstrat durch die infolge der Belastung von Energie ausgelösten Lenkungswirkungen.127 Von besonderem Interesse sind die Auswirkungen einer Energieabgabe auf die als Hauptfinanzierungsinstrument für die Strasseninfrastruktur dienenden Mineralölsteuern. Werden aufgrund der Lenkungswirkung weniger Treibstoffe verbraucht, schwindet gleichzeitig das Substrat der Strassenfinanzierung.128 Dabei gilt es den Tanktourismus zu berücksichtigen, auf den gegenwärtig ein signifikanter Anteil der Mineralölsteuereinnahmen zurückzuführen ist, und der sehr sensibel auf relative Preisveränderungen zwischen In- und Ausland reagiert. Dieser Entwicklung kann entweder durch eine einmalige Erhöhung bei Einführung der Energieabgabe (ab 2020) oder durch eine periodische Anpassung der Mineralölsteuer Rechnung getragen werden. Dadurch kann die zulässige Höhe der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und damit auch die Höhe der Zuwendungen an den Fonds zur Finanzierung der Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) beeinflusst werden. Eine vertiefte Diskussion hierzu findet in Kapitel 9.1 und 9.2 statt.

Auswirkungen auf die Fiskal- und Staatsquote

Werden die Einnahmen der Energieabgabe an die Bevölkerung via Krankenkasse (pro Kopf) und an die Unternehmen via AHV-Ausgleichskasse (gemäss Lohnsumme) zurückverteilt,

erhöhen sich die Fiskalquote und die Staatsquote in entsprechendem Umfang. Erfolgt die pro Kopf Rückverteilung an die Bevölkerung hingegen via Steuergutschriften/-schecks ist die Auswirkung auf die Fiskal- und Staatsquote abhängig davon, ob die Gutschriften bzw.

127 Falls ein Lenkungssystem zu einem dynamischen Innovations- und Wachstumsschub führt, können auch positive (indirekte) Effekte auf die Steuereinnahmen eintreten.

128 Im Übrigen kann diese indirekte Wirkung auch bei anderen Instrumenten zur Senkung des Energieverbrauchs auftreten, wie z.B. bei Emissionsvorschriften für neue Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge.