Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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verpflichtenden Zahlung von maximal 3% der anfallenden Stromkosten, auf Antrag hin zurückerstattet bekommen.
1.1.4. Gegenleistung (Zielverpflichtung)
Es sind keine Gegenleistungen notwendig. Jedoch fällt eine Grundbelastung von 3% der anfallenden Stromkosten an (Teilbefreiung).
1.1.5. Schätzung bzgl. der betroffenen Unternehmen
Derzeit profitieren ca. 30 stromintensive Unternehmen aus dem Industriesektor von dieser Massnahme.
1.1.6. Umfang der ausgenommenen Energie-/ CO2-Emissionen
Insgesamt fallen bei rund 2‘500 GWh Strom keine Zuschläge an. Dies entspricht rund 4 Prozent des Schweizer Stromverbrauchs (rund 60 TWh). Bezogen auf den Stromverbrauch der Unternehmen (41 TWh) liegt der Anteil bei rund 6 Prozent.
1.1.7. Reduktion der Energie/CO2-Emissionen durch die Gegenleistung (Zielverpflichtungen)
Da keine Zielverpflichtungen eingegangen werden, wird die Energieeffizienz nicht erhöht.
1.2. Auswirkung der Regelungen
1.2.1. Energie- und Umweltwirkung
Mit der Finanzierungsabgabe in Form der Netzzuschläge sind keine Lenkungszielsetzungen verbunden. Entsprechend ergeben sich mit der Befreiung der stromintensiven Unternehmen gemäss Art. 15 EnG keine direkten energiepolitischen Zielkonflikte.
1.2.2. Wirtschaftliche Auswirkungen
Mit den durch die Netzzuschläge finanzierten Förderprogrammen wird eine technologiespezifische Förderung betrieben, mit dem Risiko, dass finanzielle Mittel in wirtschaftlich nicht rentable Projekte gesteckt werden. Daher ist mit BIP-Einbussen zu rechnen. Die mit den erneuerbaren Energien erwarteten positiven externen Effekten haben demgegenüber positive Auswirkungen im Bereich der energie- und umweltpolitischen Zielsetzungen, was sich positiv auf die Wohlfahrt auswirken kann. Die Auswirkungen auf die Beschäftigung sind schwierig einzuschätzen, und es können keine generellen Aussagen gemacht werden, ob Förderprogramme netto zu einer Beschäftigungszunahme oder -abnahme führen.