Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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2. Faktenblatt: Rückerstattung der CO2-Abgabe (Art. 15, Art. 16 und Art. 31, Abs. 1, Bst. b CO2-Gesetz) und Zielvereinbarungen
2.1. Beschreibung der Regelungen
2.1.1. Kurzbeschreibung der Regelungen
Seit 2008 wird in der Schweiz auf energetisch genutzten fossilen Brennstoffen eine CO2- Abgabe erhoben. Rund zwei Drittel der Abgabeerträge werden verbrauchsunabhängig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Ein Drittel der Erträge (max. 300 Mio. Franken pro Jahr) fliesst in das Gebäudeprogramm zur Förderung energetischer Sanierungen und erneuerbarer Energien, weitere 25 Mio. Franken in den Technologiefonds.
Treibhausgasintensive Unternehmen können sich – über den Weg der Rückerstattung durch die EZV anhand der bezahlten Brennstoffrechnungen – von der CO2-Abgabe befreien lassen, indem sie sich gegenüber dem Bund zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten (nonEHS). Grosse treibhausgasintensive Unternehmen nehmen am Emissionshandelssystem teil und sind ebenfalls von der CO2-Abgabe befreit (EHS).
2.1.2. Ziel und Begründung der Regelungen
CO2-Abgabe:
Die Schweiz verfolgt eine aktive Politik zur Reduktion der Treibhausgasemissionen um die Erwärmung des Klimas einzudämmen (negative externe Umweltkosten). Das auf den 1. Januar 2013 revidierte CO2-Gesetz fokussiert darauf, die Emissionen im Inland zu senken. Die CO2-Abgabe dient der Erreichung dieser Ziele. Im Sinne des Standard-Preis-Ansatzes kann sie auch als Internalisierung externer Effekte betrachtet werden.
Die Befreiung von der Abgabe ist eine flankierende Massnahme, dank derer strukturelle Auswirkungen der CO2-Abgabe, wie beispielsweise die Verlagerung der Produktion ins Ausland (Carbon Leakage), bei Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige abgefedert werden. Mit den Reduktionszielen (Verminderungsverpflichtung), die als Voraussetzung für die Abgabenbefreiung einzuhalten sind, sollen die aus betrieblicher Sicht wirtschaftlich rentablen Treibhausgasreduktionspotentiale in den Unternehmen ausgeschöpft werden.
Das Emissionshandelssystem (EHS) ist ein von der CO2-Abgabe separates Instrument, das der gleichen Zielsetzung dient. Durch ein Cap and Trade System werden die Treibhausgasemissionen innerhalb des EHS dort reduziert, wo die Grenzvermeidungskosten am kleinsten sind. Als Gegenleistung für diese Reduktion sind die EHS-Unternehmen von der CO2-
Abgabe befreit.