Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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che Mittel zu richten, die eingesetzt werden, um bestimmte Wirtschaftszweige zu fördern oder nationale Industrien zu schützen.

1.5. Bewertung

Solange die Netzzuschläge wie heute in Form einer Finanzierungsabgabe ohne Lenkungszielsetzungen ausgestaltet sind, hat die geltende Regelung gemäss Art. 15 EnG, d.h. die Teilbefreiung der ca. 30 stromintensivsten Unternehmen keine direkten energiepolitischen Zielkonflikte. Sie vermeidet aber strukturelle Verzerrungen zulasten von BIP- und Wohlfahrt. Allerdings fehlt bei den Befreiungskriterien die Vorgabe, dass das Unternehmen dem int. Wettbewerb ausgesetzt sein muss. So könnten in einem gewissen Masse auch Unternehmen befreit werden, denen keine Wettbewerbseinbussen drohen.