Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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private Haushalte und Senkung der AHV/ALV-Beiträge (V.6a und V.6b) sowie die pro Kopf Rückverteilung an private Haushalte und Senkung Gewinnsteuer (V.9) Beide bewirken BIP- und Beschäftigungsverluste, die grösser ausfallen als bei den anderen Varianten.

Verteilungseffekte

Die Analyse der Verteilungswirkungen zeigt den schon von den Hauptvarianten bekannten Trade-off zwischen Verteilungs- und Effizienzwirkungen. Die stärksten regressiven Verteilungswirkungen treten bei der Senkung Einkommenssteuer und Senkung Gewinnsteuer (V.10) auf. Etwas schwächer, aber auch regressiv sind die Wirkungen bei der Senkung der AHV-Beiträge und der Senkung Gewinnsteuer (V.7). Alle Varianten mit pro Kopf Rückverteilung an die privaten Haushalte schneiden in Bezug auf die Verteilungswirkungen besser ab: Die Variante V.8 (pro Kopf Rückverteilung an die privaten Haushalte, Senkung der Gewinnsteuer und Senkung der AHV-Beiträge) zeigt für die Familien mit Kindern proportionale Verteilungswirkungen, für die Haushalte ohne Kinder sind die Wirkungen schwach regressiv, etwas stärker negativ und regressiv sind die Wirkungen für die Rentnerhaushalte.

Die Varianten V.6a und V.6b sowie V.9 zeigen als einzige über alle Gruppen hinweg progressive Verteilungswirkungen. Die Haushalte mit Kindern profitieren in gewissen Fällen netto von einem Lenkungssystem. Bei der Variante V.9 sind die schwach negativen Auswirkungen für Haushalte ohne Kinder und für Rentner etwa vergleichbar. Bei den Varianten V.6a und V6.b werden die Rentnerhaushalte negativ betroffen. Im Vergleich zu einer Senkung der AHV-Beiträge (V.6a) führt eine Senkung der ALV (V.6b) dazu, dass die erwerbstätigen Haushalte mit niedrigerem Einkommen minimal entlastet werden und die 20 Prozent Haushalte mit dem höchsten Einkommen sowie die Rentnerhaushalte leicht stärker belastet werden.

Die Suche nach der Verteilungsneutralität

In einer weiteren Analyse ist untersucht worden, welche Varianten eine möglichst ausgeglichene Verteilungswirkung auf die Haushalte erlauben (Ecoplan 2013, Kapitel 5). Soll die Rückverteilung einer Energieabgabe möglichst verteilungsneutral ausgestaltet sein, muss bei der Senkung der AHV/ALV-Beiträge der Anteil der Pro-Kopf Rückverteilung an die Haushalte bei mindestens 40 Prozent liegen. In Verbindung mit einer Senkung der direkten Bundessteuer für juristische und/oder natürliche Personen müsste der Anteil der pro Kopf Rückverteilung an die Bevölkerung deutlich höher sein, d.h. mindestens zwischen 50 und 60 Prozent.