Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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Die Befreiung der energieintensiven Branchen von fiskalischen Abgaben vermeidet

strukturelle Auswirkungen. Dies gilt so für reine Finanzierungsabgaben, mit der keine

energiepolitisch erwünschte Lenkungswirkung beabsichtigt wird.

Allerdings fehlt bei den Befreiungskriterien die Vorgabe, dass das Unternehmen dem int.

Wettbewerb ausgesetzt sein muss. So könnten in einem gewissen Masse auch Unternehmen befreit werden, denen keine Wettbewerbseinbussen drohen.

Die Zuschläge auf den Übertragungskosten der Hochspannungsnetze sind zweckgebunden und stehen für die Erfüllung anderer Staatsaufgaben damit nicht zur Verfügung. Aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen ist dies problematisch. Zweckbindungen von Einnahmen schränken den Spielraum für die Bildung finanzpolitischer Prioritäten ein, vermindern eine effiziente Zuteilung staatlicher Mittel und schmälern damit letztlich die Leistungsfähigkeit des Staates. Die Finanzierung von Fördermassnahmen sollte deshalb aus dem ordentlichen Staatsbudget erfolgen.

1.2.3. Verteilungseffekte/Betroffenheit

Der durch die Befreiung verursachte Ertragsausfall wird von den übrigen Strombezügern kompensiert und erhöht deren Abgabenlast. Abgabenerhöhungen auf Strom wirken tendenziell regressiv, d.h. einkommensschwächere Haushalte werden relativ stärker belastet.

Die Verteilungseffekte sind heute jedoch relativ gering, da es sich nur um eine sehr beschränkte Anzahl stromintensiver Unternehmen handelt (ca.30) und um einen Rückerstattungsbetrag von 4,2 Mio. CHF (BDO Schlussbericht, Dez. 2010).

1.3. Vollzugsaufwand

Die Unternehmen reichen beim BFE jährlich ein Rückerstattungsgesuch ein. Das BFE überprüft darauf basierend mit Hilfe externer Spezialisten das Verhältnis der Elektrizitätskosten zur Bruttowertschöpfung (Stromintensität). Ebenfalls wird von diesen Spezialisten die Höhe der Rückerstattung berechnet.

Pro Jahr werden ca. 35-40 Rückerstattungsgesuche eingereicht. Der Aufwand beim BFE liegt bei ca. 150 Stunden. Hinzu kommen ca. 220 Stunden bei der externen Wirtschaftsprüfungs- Treuhand- und Beratungsgesellschaft (BDO) (Kosten ca. 50‘000 Franken) und etwa 30 Stunden bei der Swissgrid. Der Gesamtzeitaufwand liegt somit bei rund 400 Stunden, was in etwa 25 Stellenprozent entspricht.

1.4. Vereinbarkeit mit internationalem Recht

Aktuell ist das SECO daran, die verschiedenen Regelungen zur Befreiung auf ihre Vereinbarkeit mit internationalem Recht zu prüfen. Mit Bezug auf die laufenden Verhandlungen für ein Strom-/Energieabkommen sollten insbesondere keine Regelungen geschaffen werden, die mit dem EU-Recht nicht vereinbar wären. Ein besonderes Augenmerk ist u.a. auf öffentli-