Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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Ausnahmeregelung noch keine belastbaren Aussagen gemacht werden. Die vorliegenden Untersuchungen zu den Klima- und Energievorlagen (gesamtwirtschaftliche Modellierungen durch Ecoplan) zeigen leicht negative Auswirkungen der klimapolitischen Instrumente auf BIP und Wohlfahrt. Die Wohlfahrt kann jedoch erwartungsgemäss leicht gesteigert werden, wenn die Nutzen der Abgabe, nämlich die Vermeidung von externen Kosten (Klimaerwärmung), einkalkuliert werden.
Zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Befreiung von Unternehmen von der CO2- Abgabe liegen keine Untersuchungen vor. Zu erwarten ist, dass die Vermeidung von abrupten Strukturanpassungen bei Einführung neuer Abgaben und EHS positiv ist, indem ausserordentliche Abschreibungen von Anlagen und die Freistellung von Arbeitskräften vermieden werden kann.
Rund ein Drittel der Abgabeerträge sind zweckgebunden (Gebäudeprogramm zur Förderung energetischer Sanierungen und erneuerbarer Energien, sowie Technologiefonds) und stehen für die Rückverteilung an Bevölkerung und Wirtschaft damit nicht zur Verfügung. Aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen ist dies problematisch. Zweckbindungen von Einnahmen schränken den Spielraum für die Bildung finanzpolitischer Prioritäten ein, vermindern eine effiziente Zuteilung staatlicher Mittel und schmälern damit letztlich die Leistungsfähigkeit des Staates. Die Finanzierung von Fördermassnahmen sollte deshalb aus dem ordentlichen Staatsbudget erfolgen.
Eine permanente Ausnahmeregelung (Befreiung von der Abgabe) mindert die Wirksamkeit der nationalen klimapolitischen Instrumente. Sofern die festgelegten Verminderungsverpflichtungen zu wenig ambitioniert sind, müssen die Reduktionsleistungen in anderen Unternehmen oder privaten Haushalten zu höheren Grenzkosten geleistet werden. Das erhöht die volkswirtschaftlichen Kosten der Klimapolitik.
Gemäss Einschätzung SECO kompensieren die Verminderungsverpflichtungen, die als Gegenleistung zur Ausnahmeregelung vorzunehmen sind, die Nachteile der Abgabenbefreiung nur teilweise, weil die Unternehmen nur zu betrieblich rentablen Emissionsreduktionen verpflichtet werden und eine Informationsasymetrie besteht. Gleichwohl können die Verminderungsverpflichtung aus statischer Sicht volkswirtschaftlich positive Auswirkungen haben,
wenn sie systematisch rentable Emissionsreduktionspotentiale aufdecken. Die Effizienzsteigerung dürfte die administrativen Kosten der Zielvereinbarung überkompensieren.
In einem langandauernden System von Ausnahmeregelungen und Verminderungsverpflichtungen ist jedoch in dynamischer Sichtweise mit volkswirtschaftlich unerwünschten strukturerhaltenden Auswirkungen zu rechnen. Das Festlegen von betriebsspezifischen Zielpfaden schützt inneffiziente Unternehmen vor gesamtwirtschaftlich effizienten Anpassungen (vgl. Ecoplan/EBH151)
2.2.3. Verteilungseffekte
Bei festgelegten Emissionsreduktionszielen führt jede (Teil-) Entlastung von Unternehmen
151 Volkswirtschaftliche Massnahmenanalyse zur Energiestrategie 2050 [definitive Fassung liegt noch nicht vor]