Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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3 Ablösung des Fördersystems durch ein Lenkungssystem

3.1 Neuausrichtung der Energiepolitik ab 2021

Der Bundesrat hat im Jahr 2007 beschlossen, seine Energiestrategie auf vier Säulen abzustützen: Auf Energieeffizienz, erneuerbare Energien, den Ersatz und Neubau von Grosskraftwerken zur Stromproduktion (inkl. neue Kernkraftwerke) sowie auf die Energieaussenpolitik. Schon damals hatte die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien demnach höchste Priorität. Aufgrund der Katastrophe in Fukushima, hat der Bundesrat das UVEK im März 2011 beauftragt, die bestehende Energiestrategie zu überprüfen und die Energieperspektiven 2035 zu aktualisieren. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, setzt der Bundesrat im Rahmen der Energiestrategie 2050 auf verstärkte Einsparungen (Energieeffizienz), den Ausbau der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien sowie wenn nötig auf fossile Stromproduktion (Wärmekraftkopplungsanlagen, Gaskombikraftwerke) und Importe. Zudem sollen die Stromnetze rasch ausgebaut und die Energieforschung verstärkt werden.

Gemäss Energiestrategie 2050 des Bundesrates soll in einer zweiten Etappe ab 2021 die Energiepolitik in enger Abstimmung mit der Weiterentwicklung der Klimapolitik strategisch neu ausgerichtet werden. Dabei soll das Fördersystem durch ein Lenkungssystem ersetzt werden.

Die von dem Übergang eines Förder- zum Lenkungssystem hauptsächlich betroffene Massnahmen sind die Einspeisevergütung (KEV), Investitionshilfen und Risikogarantien für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und die Verstärkung des Gebäudeprogramms. Ebenfalls betroffen ist die Förderung von Energieeffizienzmassnahmen durch wettbewerbliche Ausschreibungen im Strombereich.

Nach dem Jahr 2020 sollen diese bestehenden Förderinstrumente in ein Lenkungsregime überführt werden. Dieses Lenkungsregime stützt sich auf eine Energieabgabe.7 Diese Energieabgabe kann eine umfassende Abgabe darstellen, welche eine Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen (Besteuerung von CO2 und ev. Energiegehalt) sowie auch eine Abgabe auf Strom umfasst. Die Energieabgabe kann sich aber auch aus separaten Instrumenten zusammensetzen, wie beispielsweise die bestehende CO2-Abgabe auf Brennstoffen, allenfalls ergänzt um eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen und eine Stromabgabe.

Die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Lenkungsregimes werden anhand von zwei Varianten (s. Kap. 7) dargestellt. Die Variante 2 enthält Elemente einer ökologisch orientierten Steuerreform. Dies entspricht dem Bundesratsauftrag vom 28. September 2012 (Konkretisierung einer ökologischen Steuerreform und Untersuchung einer möglichen

7 Auch die heutige CO2-Abgabe auf Brennstoffen ist also mit gemeint. Energieabgabe wird verwendet, weil es sich dabei in diesem Kontext um den breitesten Begriff handelt. Lenkungsabgabe impliziert, dass mit der Abgabe keine Fiskalziele verfolgt werden, was jedoch bei einer Verwendung der Einnahmen für Fördermassnahmen oder für die Senkung von Steuern und Abgaben der Fall ist.